Änderung der Prüfungsordnungen der Handwerkskammer Magdeburg vom 10.12.2013

Mit Zustimmung des Berufsbildungsausschusses vom 02.09.2013 beschließt die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg am 10.12.2013 folgende Ergänzung in den Prüfungsordnungen der Handwerkskammer Magdeburg:

1. § 27 Absatz der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen sowie für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen

2. § 24 Absatz 2 der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 Absatz 1 i. V. m. § 38 Absatz 1 HwO (handwerkliche Berufe) sowie gem. § 56 Absatz 1 i. V. m. § 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (nicht-handwerkliche Berufe):
„Hinweis auf die Einordnung des Abschlusses im DeutschenQualifikationsrahmen (DQR) und das sich aus der Verknüpfung des DQR mit dem EuropäischenQualifikationsrahmen (EQR) ergebende EQR-Niveau“.

Zur Erläuterung:
Mit der Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die Kultusministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz am 16. Mai 2013 wird der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) formal eingeführt.

Damit wird in Deutschland ebenfalls die europäische Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) umgesetzt, mit der eine Art Übersetzungsinstrument zwischen den verschiedenen europäischen Bildungs- und Qualifizierungssystemen etabliert wird. Auf diese Weise sollen Qualifikationen europaweit besser verständlich und die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern in der EU insgesamt erhöht werden.

Der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern schafft nunmehr die Voraussetzung um einVerfahren zur Änderung der Prüfungsordnungen der Handwerkskammern einzuleiten, damit die Dokumentation von DQR-/EQRNiveaus auf Zeugnissen vorgenommen werden kann. Diese Änderung der Prüfungsordnung sichert den Hinweis auf den DQR/EQR auf den Prüfungszeugnissen der Kammer sowohl rechtlich als auch politisch ab.

Überwiegend unterstützen die Handwerkskammern eine kurze und einfache, verständliche Formulierung für den Hinweis auf dem Zeugnis. Auf der Bundesebene sprechen sich der DHKT gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handwerkskammertag (DIHK) für folgenden Formulierungsvorschlag aus: „Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau ... zugeordnet (vgl. Bundesanzeiger …).“
Sobald ein Konsens über die Formulierung auf der Bundesebene abgesichert ist, wird der verbindliche Formulierungstext vorgelegt.

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer Magdeburg „Handwerk in Sachsen-Anhalt“ in Kraft.

Dieser Beschluss wurde am 27.01.2014 gem. § 106, Abs. 2 der HwO von der obersten Landesbehörde genehmigt.

Handwerkskammer Magdeburg
Magdeburg, 10. Dezember 2013

Hagen Mauer
Präsident

Burghard Grupe
Hauptgeschäftsführer