
Friseurbetriebe im FokusArbeits- und Gesundheitsschutz: Kontrollen nehmen zu
Friseurbetriebe geraten zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Das Landesamt für Verbraucherschutz überprüft verstärkt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei diesen Kontrollen werden nicht nur die Arbeitsplätze selbst in Augenschein genommen, sondern auch die vorhandenen Arbeitsschutzkonzepte und die dazugehörigen betrieblichen Dokumentationen geprüft.
Zu den Unterlagen, die dabei vorgehalten werden müssen, gehören unter anderem:
- eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung,
- die Aufgabenübertragung an verantwortliche Personen im Betrieb,
- der Betreuungsvertrag mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt,
- Nachweise zu Unterweisungen und Qualifikationen,
- ein Gefahrstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern,
- arbeitsmedizinische Vorsorgeunterlagen sowie die Dokumentation zu Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe.
Ein vollständiges und aktuelles Arbeitsschutzkonzept schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern beugt auch Beanstandungen und möglichen Bußgeldern vor. Die Handwerkskammer Magdeburg unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe individuell bei der Umsetzung dieser Anforderungen und berät dazu, welche Unterlagen konkret vorliegen müssen. Betriebe, die unsicher sind, ob ihre Arbeitsschutzorganisation alle Vorgaben erfüllt, können sich jederzeit an die Handwerkskammer wenden.
Ansprechperson:
Sekretariat Betriebsberatung/Unternehmensförderung
Tel. 0391 6268-243
Fax 0391 6268-110