
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf handwerkliche Zulieferer
Immer häufiger erhalten auch kleine handwerkliche Zulieferer von ihren industriellen Auftraggebern umfangreiche, in Extremfällen bis zu 80-seitige Fragebögen bzw. Verhaltenskodizes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, mit denen verpflichtete Großunternehmen ihre Auskunfts- und Berichtspflichten auf ihre gesamte Zuliefererkette übertragen – unabhängig davon, ob es sich um einen Zulieferer in Deutschland oder in Entwicklungs- und Schwellenländer handelt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) zuständig ist, legte zum 1. Juli 2023 zwei Handreichungen für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit Blick auf kleine und mittelständische Zulieferer vor. Sie finden die "Zusammenfassung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette" sowie "die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU" auf der Internetseite des BAFA.
Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) sowie die Handwerkskammer begrüßen die vorgelegten Handreichungen des BAFA, da hier vor allem die auch im Gesetz verankerten Grundsätze der Risikoorientierung und der Angemessenheit hervorgehoben und konkretisiert werden.
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Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung
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