Beschlussfassung zur Änderung der Anlage der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) im Teil 4. sonstige Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes
Grundlage des Beschlusses:
1. Vorbemerkung:
Mit dem Anerkennungsgesetz, dass voraussichtlich ab April 2012 von den Handwerkskammern umzusetzen ist, erhalten Bürger einen Anspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen, verbunden mit einer verbindlichen Aussage über die Vergleichbarkeit mit einem deutschen Abschluss (gutachterliche Stellungnahme). Von der Handwerkskammer ist die Einführung eines nach Ländern abgegrenzten Leitkammersystems vorgesehen, in diesem Zusammenhang ist eine verbesserte Informationslage zu ausländischen Bildungsabschlüssen und –systemen herzustellen. Schließlich müssen bei den Handwerkskammern bundesweit abgestimmte, einheitliche Bewertungs- und Dokumentationsstandards geschaffen werden. Wegen des z. T. hohen Bewertungsaufwandes kann die Begutachtung durch die Handwerkskammern nur gegen Gebühr erfolgen, insofern ist die Gebührenordnung entsprechend zu ergänzen.
2. Gebührenerhebung:
Mit den im Zusammenhang mit der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes verbunden Gebührenproblemen hat sich beim DHKT die der Planungsgruppe „Finanzen und Verwaltung“ angegliederte Arbeitsgruppe „Gebührenfragen der Handwerkskammern“ bereits befasst. Es wurden die nachfolgend unter: „Antragstext“ ersichtlichen Änderungen zum Gebührenverzeichnis vorgeschlagen. Ferner wurde vorgeschlagen, für die Informations-, Beratungs- und Vorprüfungsphasen keine Gebühren zu erheben und für die Kompetenzfeststellung im Rahmen der eigentlichen Prüfungsphase diese dem Antragsteller als Aufwand (Auslagenersatz) in Rechnung zu stellen oder diesen durch Dritte (Sachverständige, Innung, Fachverbände) in Rechnung stellen zu lassen.
Antragstext:
Der Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg ist zur Beschlussfassung die folgende Ergänzung zur Anlage zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Magdeburg (Gebührenverzeichnis) unter der Ziff. 4. „sonstige Verwaltungsgebühren“ vorzuschlagen:
4.10 Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer 100,00 bis 600,00 Euro
Prüfungszeugnisse mit Gesellenabschlüssen
4.11 Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer 100,00 bis 600,00 Euro
Prüfungszeugnisse mit Meisterabschlüssen
Inkrafttreten
Der Beschluss zur Änderung der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) tritt gem. §§ 106 Abs. 1 Ziff. 5, Abs. 2 HwO nach Beschlussfassung durch die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg am 6.12.2011, der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt vom 3.2.2012 und der Veröffentlichung gem. § 39 Abs. 1 und 3 der Satzung der Handwerkskammer Magdeburg an dem auf die Veröffentlichung folgenden Tag in Kraft.
Magdeburg, 23.02.2012
Handwerkskammer Magdeburg
Werner Vesterling
Präsident
Marianne Lehn
Hauptgeschäftsführerin