
Geänderte GefahrstoffverordnungBesserer Schutz vor Asbest
Die geänderte Gefahrstoffverordnung, ist am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Ziel der Neuregelungen ist es, Beschäftigte wirksamer vor krebserzeugenden Gefahrstoffen – insbesondere Asbest – zu schützen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Einführung eines risikobasierten Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen
- Konkrete Pflichten für Veranlasser von Bauarbeiten
- Neues, modular aufgebautes Schulungssystem für Beschäftigte
- Zulassungspflicht für Betriebe bei Tätigkeiten mit hohem Risiko
- Klarere Regelungen für Arbeiten in Bestandsgebäuden
Diese Änderungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe. Was genau sich geändert hat und welche Maßnahmen jetzt zu beachten sind, erfahren Sie im Dokument im Downloadbereich.