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Geänderte GefahrstoffverordnungBesserer Schutz vor Asbest

Die geänderte Gefahrstoffverordnung, ist am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Ziel der Neuregelungen ist es, Beschäftigte wirksamer vor krebserzeugenden Gefahrstoffen – insbesondere Asbest – zu schützen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Einführung eines risikobasierten Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen
  • Konkrete Pflichten für Veranlasser von Bauarbeiten
  • Neues, modular aufgebautes Schulungssystem für Beschäftigte
  • Zulassungspflicht für Betriebe bei Tätigkeiten mit hohem Risiko
  • Klarere Regelungen für Arbeiten in Bestandsgebäuden

Diese Änderungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe. Was genau sich geändert hat und welche Maßnahmen jetzt zu beachten sind, erfahren Sie im Dokument im Downloadbereich.