
Bund-Länder-Vereinbarungen vom 2. Dezember - Verlängerung Teil-Lockdown bis 10. Januar
Am 2. Dezember 2020 trafen die Ministerpräsident*innen und die Bundeskanzlerin neue Corona-spezifische Vereinbarungen zur Eindämmung der Covid19-Pandmie und verabschiedeten ein entsprechendes Beschlusspapier.
Erste Inhalte auf einen Blick:
- Der aktuelle Teil-Lockdown soll bis zum 10. Januar 2021 fortgesetzt werden. Ausgeklammert sind nach gegenwärtigem Stand weiterhin die Weihnachtsfeiertage mit den zuvor angekündigten Lockerungen.
- Für den 4. Januar 2021 ist ein neuerliches Corona-Treffen zwischen den Landesregierungen und der Bundesregierung angesetzt, bei dem unter Bezugnahme der zwischenzeitlichen Entwicklung über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen werden soll.
- Die November- und Dezemberhilfe sollen nicht über Ende Dezember 2020 hinaus fortgesetzt werden. Ab 1. Januar 2021 gelten die Bedingungen der Überbrückungshilfe III, die im Vergleich zu den vorausgegangenen Überbrückungshilfen I und II in den Konditionen verbessert wurde, und rückwirkend von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, die trotz Betroffenheit vom aktuellen Teil-Lockdown nicht auf die November- und Dezemberhilfe zurückgreifen konnten.
- Zeitnah soll es seitens der Ständigen Impfkommission eine Empfehlung geben, welche Personenkreise nach Verfügbarkeit eines Impfstoffs (absehbar erstmals ab Ende Dezember) einen prioritären Impfanspruch haben. Dies soll dann durch eine einschlägige Rechtsverordnung konkretisiert werden. Vornehmlich wird es hierbei um besonders vulnerable Personenkreise gehen sowie um Personen, die mit diesen in Kontakt stehen. Damit sind insbesondere die Bereiche Gesundheit und (Alten-)Pflege adressiert.
Aus Sicht des Handwerks sind darunter nicht nur die Gesundheitshandwerke wie auch die Bestatter zu fassen sind, sondern auch die handwerklichen Dienstleistungen, die für die Aufrechterhaltung der betreffenden Infrastrukturen unabdingbar sind - von den Textil- und Gebäudereinigern bis hin zu den einschlägigen Notdiensten der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerke sowie im Hinblick auf die Impfinfrastruktur die Kälteanlagenbauer. Die Länder bereiten gerade mittels Impfzentren die notwendige Infrastruktur vor, die im weiteren Verlauf um Praxisimpfungen durch Ärzte ausgebaut werden soll.