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Der ZdH informiertBundesministerium der Finanzen veröffentlicht FAQ zur Energiepreispauschale

Als Reaktion des Gesetzgebers auf deutlich gestiegene Preise insbesondere im Bereich Energie wird mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 u.a. eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto eingeführt, die steuerpflichtig aber sozialversicherungsfrei ist. 

Diese Energiepreispauschale soll also diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun am 17. Juni 2022 FAQ´s zu Detailfragen rund um die Energiepreispauschale veröffentlicht. Es werden u. a. Fragen beantwortet zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. Zudem ist auch ein Muster für die Bestätigung des „ersten Dienstverhältnisses“ enthalten. 

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Zentralverbands des Handwerks (ZdH).