Zimmerer- und Tischlermeister Christian Lellau aus Osterwieck überreichte den Ordner mit fast 2000 Unterschriften an die Vorsitzende des Landtagsausschusses für Petitionen, Christina Buchheim.
Handwerkskammer Magdeburg
Zimmerer- und Tischlermeister Christian Lellau aus Osterwieck überreichte den Ordner mit fast 2000 Unterschriften an die Vorsitzende des Landtagsausschusses für Petitionen, Christina Buchheim.

Änderung der Bauordnung stärkt Bedeutung des Meisterbriefs im HandwerkDie Kleine Bauvorlage kommt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung der Bauordnung zum 1. Februar 2021 beschlossen. Das Handwerk begrüßt, dass mit dieser Änderung die sogenannte kleine Bauvorlage für Meister aus dem Maurer- und Betonbauerhandwerk sowie aus dem Zimmererhandwerk möglich wird. Bislang sind Handwerksmeister, zu deren Ausbildung die Planung von Bauvorhaben gehört, gezwungen, die Freigabe durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro einzuholen, bevor eine Einreichung bei den prüfenden Stellen erfolgen kann. Das ändert sich nun. 

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. November 2020 (GVBl. LSA Nr. 43/2020, S. 660 f.) tritt ab dem 1. Februar 2021 eine seit Jahren durch die Handwerksorganisationen eingeforderte Neuregelung für Meister des Maurer- und Betonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks und gleichgestellt qualifizierte, staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau in Kraft.

Diese Meister und Techniker sind damit ab dem 1. Februar 2021 in Sachsen-Anhalt für die Gebäudeklassen 1 und 2 der Landesbauordnung. § 2 Abs. 3 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) selbst bauvorlegeberechtigt, sofern sie ihre Planungsleistungen auch entsprechend über eine Haftpflichtversicherung versichern lassen. Es handelt sich hier bei der Gebäudeklasse 1 um freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche oder freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und bei der Gebäudeklasse 2 um Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche.

Im Vorfeld der Landtagssitzung hatten Vertreter aus den beiden Handwerkskammern des Landes und dem Baugewerbeverband Sachsen-Anhalt rund 2.000 Unterschriften zur Unterstützung einer Petition für eine Änderung der Bauvorlage an den zuständigen Landtagsausschuss übergeben. 

Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

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