Änderung der Bauordnung stärkt Bedeutung des Meisterbriefs im HandwerkDie Kleine Bauvorlage kommt
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung der Bauordnung zum 1. Februar 2021 beschlossen. Das Handwerk begrüßt, dass mit dieser Änderung die sogenannte kleine Bauvorlage für Meister aus dem Maurer- und Betonbauerhandwerk sowie aus dem Zimmererhandwerk möglich wird. Bislang sind Handwerksmeister, zu deren Ausbildung die Planung von Bauvorhaben gehört, gezwungen, die Freigabe durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro einzuholen, bevor eine Einreichung bei den prüfenden Stellen erfolgen kann. Das ändert sich nun.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. November 2020 (GVBl. LSA Nr. 43/2020, S. 660 f.) tritt ab dem 1. Februar 2021 eine seit Jahren durch die Handwerksorganisationen eingeforderte Neuregelung für Meister des Maurer- und Betonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks und gleichgestellt qualifizierte, staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau in Kraft.
Diese Meister und Techniker sind damit ab dem 1. Februar 2021 in Sachsen-Anhalt für die Gebäudeklassen 1 und 2 der Landesbauordnung. § 2 Abs. 3 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) selbst bauvorlegeberechtigt, sofern sie ihre Planungsleistungen auch entsprechend über eine Haftpflichtversicherung versichern lassen. Es handelt sich hier bei der Gebäudeklasse 1 um freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche oder freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und bei der Gebäudeklasse 2 um Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche.
Im Vorfeld der Landtagssitzung hatten Vertreter aus den beiden Handwerkskammern des Landes und dem Baugewerbeverband Sachsen-Anhalt rund 2.000 Unterschriften zur Unterstützung einer Petition für eine Änderung der Bauvorlage an den zuständigen Landtagsausschuss übergeben.
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