
HinweisDreister Rechnungsbetrug
Ob manipulierte Rechnungen oder täuschend echt wirkende Behördenschreiben mit Rechnung inklusive Vollstreckungsankündigung - Handwerksunternehmer sollten genau hinsehen.
War es früher die Abo-Falle über Telefonanrufe aus dem Ausland, bei der man immer laut und deutlich „Ja“ sagen sollte, fragen aktuell Handwerksbetriebe vermehrt wegen verfälschter Rechnungen nach.
Aufmerksame Unternehmer haben gegenüber der Handwerkskammer Magdeburg zuletzt zwei Varianten dargestellt:
In der einen Variante werden von Kriminellen postalisch oder per E-Mail versandte Subunternehmer-Rechnungen abgefangen, mit einer manipulierten IBAN versehen und an den Handwerksbetrieb zur Veranlassung der Zahlung übermittelt. Bis auf die manipulierte IBAN bleiben alle weiteren Angaben unverändert und plausibel, was die Erkennung erschwert. „Dieser Betrug kann nur durch einen Abgleich oder eine Nachfrage der IBAN-Daten erkannt und verhindert werden. Hier ist insbesondere darauf zu achten, ob sich aus dem Länderkennzeichen der angegebenen IBAN ergibt, dass die Überweisung auf ein Konto im Ausland vorgenommen werden soll, z.B. AZ für Aserbaidschan oder ES für Spanien“, sagt Peter Schrank, Rechtsberater der Handwerkskammer Magdeburg.
In der anderen Variante wird es noch dreister. Hier erhält der Handwerksbetrieb täuschend echt wirkende Behördenschreiben mit Rechnung inklusive Vollstreckungsankündigung eines Gerichtsvollziehers einschließlich dessen Unterschrift und Dienstsiegel. Peter Schrank berichtet: „Dem aufmerksamen Tischlermeister aus Aschersleben kam es aber spanisch vor, dass die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die für seinen Betrieb nicht zuständig ist und mit der er noch nie zu tun hatte, eine Betreuungspauschale von 618,75 Euro auf ein Konto in Italien überwiesen haben will.“
Link-Tipp "BGN Ihre gesetzliche Unfallversicherung" mit Beispiel einer gefälschten Rechnung: Neue Betrugsschreiben im Umlauf! Stand 23.06.2025
Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt informierte kürzlich, dass für die Vorbereitung der Betrugshandlungen auch öffentliche Ausschreibungsportale bzw. Plattformen genutzt wurden.
Handlungsempfehlungen
- Prüfen Sie Absender-E-Mails sorgfältig.
Wird die E-Mail-Adresse direkt angezeigt oder hinter einem bekannten Namen versteckt? Ist der Absender-Name seltsam geschrieben? Nutzt der Absender eine private Adresse wie `@gmail. com` statt einer Firmen-Domain? - Weicht der Absender von der Ihnen bekannten E-Mail-Adresse ab?
Seien Sie vorsichtig bei Emails, die Sie zum Öffnen von Anhängen oder Klicken auf Links auffordern. Beides könnte Malware enthalten. Eine Rechnung als ZIP-Datei oder in einem untypischen Format? Das ist verdächtig. Formate wie PDF oder XML sind zwar üblich, können aber ebenfalls für Phishing oder Malware missbraucht werden. Öffnen Sie Anhänge nur, wenn Sie den Absender sicher kennen. - Schöpfen Sie einen Verdacht, kontaktieren Sie den Rechnungssteller.
Fake-Rechnungen setzen oft kurze Zahlungsfristen, etwa zwei oder drei Tage. Sie drohen mit Mahnverfahren, Pfändung, Inkasso, Kontosperrung, Schufa-Eintrag, dem Gerichtsvollzieher oder der Einstellung der Leistung. Seien Sie ebenfalls aufmerksam, falls der Rechnungssteller im Nachgang auf eine Kontoänderung hinweist. - Schulen Sie Ihre Mitarbeiter.
- Zahlen Sie nur, wenn Sie sicher sind, dass die Rechnung berechtigt ist.
- Im Schadensfall
Im Schadensfall setzen sich unverzüglich mit ihrer Bank in Verbindung, um zu versuchen, Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen und erstatten sie Anzeige bei der Polizei. Eine Straftat liegt bereits vor, wenn Sie manipulierte Rechnungen erhalten haben.
Ansprechperson:
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-303
Fax 0391 6268-110