
Zuschuss zu Erdgas- und Stromkosten über das BAFA beantragbarEnergiekosten: Programm für energie- und handelsintensive Betriebe
Ab sofort können Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge der Ukraine-Krise betroffen sind, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Die Bundesregierung bezuschusst temporär mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen (siehe auch Merkblatt zum Programm):
1. Stufe:
30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt-und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
2. Stufe:
50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen“ (Temporary Crisis Framework – TCF) der Europäischen Kommission wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wert-minderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
3. Stufe:
70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.
Zu beachten ist, dass die genannten Fördersätze im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Verbrauchtes Erdgas wird in den Fördermonaten Juli - September nur bis zu 80 % derjenigen Menge bezuschusst wird, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat, damit kein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht.
Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses sollen ab Mitte August erfolgen. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unternehmen sind jedoch nur dann antragsberechtigt, wenn sie einer Branche angehören, die in Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) enthalten ist und sich zugleich als energieintensiver Betrieb im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a erster Unterabsatz Alt. 1 der Energiebesteuerungsrichtlinie qualifiziert. Dies wirkt sich sehr restriktiv auf Handwerksbetriebe aus. Die Handwerksorganisation setzt sich daher weiter für Härtefallhilfen für betroffene Betriebe ein.