
Energiekrise: Welche staatlichen Hilfen sind geplant?
Neben der beschlossenen sogenannten "Dezember-Soforthilfe", die als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse Anfang kommenden Jahres dienen soll, sind weitere Entlastungen geplant. Jedoch besteht nach wie vor im Wintermonat Januar eine Förderlücke für energieintensive Handwerksbetriebe.
Die Finanzierung wird aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie u. a. auf den Seiten des Zentralverbands des Handwerks.
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Beihilferechtliche Grundlage für das Unterstützungspaket der Bundesregierung ist im Wesentlichen das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Das Maßnahmenpaket ist bis zum Jahresende befristet, degressiv angelegt und besteht aus folgenden Bausteinen:
- KfW-Sonderprogramm (Kredit)
- Bürgschaftsprogramm
- Zuschüsse zur Abfederung steigender Energiekosten für die Unternehmen nach der KUEBLL-Liste (europäische Beihilfeleitlinien)
- Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
- Eigen- und Hybridkapitalhilfen (Einzelfallregelung)
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzminitseriums.