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Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickFahrradmonteur (m/w/d)

Als Fahrradmonteurin oder Fahrradmonteur bist du das Multitalent für Fahrräder: Ob Holland-, Trekking- oder Rennrad – du kennst alle Fahrradtypen bis ins Detail. Aus Bauteilen zusammenbauen, mit Zubehör aufrüsten oder Schäden reparieren – du bist Profi in allen Bereichen. Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit stehen bei dir an erster Stelle.  Bei der Wahl des passenden Modells, der Rahmengröße oder Ergonomie bist du kompetente/-r Berater/-in.



Ausbildungsdauer: 24 Monate

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de

Ausbildungsnachweis

Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.

Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung.  Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular. 

Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Hier geht's zur Telefon-Sprechstunde.

Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:

 

Fällt der Ausbildungsbetrieb in den Anwendungsbereich eines Tarifvertrages (z.B. Kraftfahrzeugtechnik) bestimmt sich die Höhe der Vergütung entsprechend dieser fachlichen Zuordung.

Fällt ein Ausbildungsbetrieb in den Anwendungsbereich mehrerer Tarifverträge (sog. Mischbetrieb), ist der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Abschlusses im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. (§4a TVG).

Weitere Hinweise zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung finden Sie hier:


Nur falls der Ausbildungsbetrieb nicht den Anwendungsbereich eines Tarifvertrages fällt, gelten folgende Vergütungen:

AusbildungsjahrVergütung ab 01.01.2024*
1.649,00 Euro
2.766,00 Euro
Anmeldung ab dem 1. Ausbildungsjahr:

Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig
Karl-Heine-Schule
Internet: www.karl-heine-schule-leipzig.de
E-Mail: khs@bszkhs-leipzig.de
Telefon:  0341 48 64 60

Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen.
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)

Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung

wichtige Hinweise:
 
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:

Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
Für die Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruches des Auszubildenden können Sie gern den Urlaubsrechner nutzen.

 
unter 16 Jahren25 AT / 30 WT
unter 17 Jahren23 AT /  27 WT
unter 18 Jahren21 AT / 25 WT
über 18 Jahren20 AT / 24 WT
AT= Arbeitstage
(Montag bis Freitag)
WT =Werktage
(Montag bis Samstag)
Standort:

Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig
Steinweg 3
04451 Borsdorf
Telefon: 03429130101
E-Mail: btz@hwk-leipzig.de


Kursgebühr bei Ausbildung:

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifisch und praktisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Sie werden in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen bzw. in der von der Handwerkskammer beauftragten Ausbildungsstätte durchgeführt. Die ÜLU stellt ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher und reagiert schnell auf moderne Technologien und Verfahren. Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben getragen und ggf. durch Zuschüsse des Bundes, Landes und Mitteln des Europäischen Sozialfonds ermäßigt.

ÜLU-KursStundenAnteil Handwerks-betrieb
Werkstoffe und Bearbeitungsverfahren G-ZR1/16 
obligatorisch
40 h*
Elektrik und Elektronik G-ZR2/16
obligatorisch 
80 h*
Herstellen und Montieren eines Fahrrades ZR-F1/16
obligatorisch 
40 h*
Service- und Wartungsarbeiten ZR-F2/16
obligatorisch 
40 h*
Kommunikation mit Kunden ZR-F3/16 
obligatorisch
40 h*
Instand setzen von Fahrradkomponenten ZR-F4/16
obligatorisch 
40 h*

* Bei nicht aufgeführten Kursgebühren sind diese bei der jeweiligen Kursstätte zu erfragen.

Die vollständigen Unterweisungspläne finden Sie beim Hans-Piest-Institut für Handwerkstechnik.

Hinweis:
obligatorisch = verpflichtende Durchführung 
fakultativ= freiwillige Durchführung