Experten der Handwerkskammer, IHK, Bürgschaftsbank und
Handwerkskammer Magdeburg

Aus dem Volksstimme-Telefonforum im Rahmen der Nachfolgewoche 2019Fragen und Antworten zur Unternehmensnachfolge

Zirka 1500 Firmenchefs aus Sachsen-Anhalt suchen alljährlich einen Nachfolger. Eine Unternehmensnachfolge erfolgreich zu regeln, verlangt sowohl vom Übergeber als auch vom Übernehmer eine rechtzeitige und gezielte Vorbereitung. Auskunft gaben beim Volksstimme-Telefonforum am 1. März im Rahmen der Nachfolgewoche des Netzwerks Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt Dorit Zieler von der Handwerkskammer Magdeburg, Erik Stephan von der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Michael Müller von der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt und Sebastian Knabe von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Ich gehe bald in Rente und möchte meinen Handwerksbetrieb übergeben. Wie kann ein geeigneter Nachfolger aussehen und wo finde ich ihn?

Neben der fachlichen Qualifikation (z. B. Meistertitel) sollte der Nachfolger über betriebswirtschaftliche Kenntnisse und eine ausreichende Branchenerfahrung verfügen. Prüfen sie zunächst, ob es geeignete Personen innerhalb des Familien- und Mitarbeiterkreises gibt. Oft finden sich hier potenzielle Nachfolger, die sich in den unternehmensinternen Prozessen gut auskennen und bei ihren Geschäftspartnern schon bekannt sind. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, kann eine Eintragung in eine Unternehmensbörse nützlich sein. Auch Unternehmerabende, organisiert vom Netzwerk Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt, können hilfreich für eine erste Kontaktaufnahme zu Nachfolgeinteressierten sein.

Ich fühle mich mit 55 Jahren noch recht fit. Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Eine geordnete Übergabe kann gut und gerne drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Bis sich beide Parteien einig sind und alle Fragen mit Unterstützung externer Partner, wie z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt und Notar geklärt sind, dauert es seine Zeit. Zudem kann noch eine gewisse Zeit vergehen, bis die Finanzierungsbausteine geklärt sind und der Nachfolger eingearbeitet ist. Auch das Risiko des unerwarteten Absprungs eines Wunschkandidaten kann nicht ausgeschlossen werden und zu zeitlichen Verzögerungen führen.

Was ist mein Unternehmen wert?

Im Rahmen der Betriebsübergabe sollte eine Wertermittlung vorgenommen werden, die u.a. Relevanz für das Finanzamt oder eine Bankfinanzierung für den Nachfolger hat. Je nach individueller Sachlage im Unternehmen handelt es sich um Grundstücks- und Immobilien-, Maschinen- oder Unternehmenswertermittlungen. Qualifizierte Beratung erhalten Sie von ihrem Steuerberater, externen Gutachtern oder für Handwerksbetriebe auch in der Betriebsberatung der Handwerkskammer.

Wer hilft mir bei der Planung?

Für einen individuellen Fahrplan können Sie sich an Ihre zuständige Kammer wenden. Ergänzend gibt es verschiedene Landes-, Bundes und EU-Beratungsförderprogramme sowohl für den Übergeber als auch den Übernehmer. Sie können damit Zuschüsse für die Inanspruchnahme eines externen Unternehmensberaters beantragen, der sie im Planungsprozess unterstützt.

Wann soll ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Am besten ab dem 50. Lebensjahr. Rechtzeitige Planung ist das A und O für eine gelungene und beständige Nachfolgelösung. Die Kinder oder ein geeigneter Mitarbeiter können langfristig eingearbeitet werden. Auch Kreditvergaben sind zunehmend an dem Vorhandensein einer Nachfolgeplanung gekoppelt bzw. die Summe und der Zins hängen davon ab. So kann investiert, modernisiert und die Werthaltigkeit des Betriebes gesteigert werden. Das gibt auch den Mitarbeitern Sicherheit. Und diese wiederum sind als Fachkräfte für das Unternehmen wichtig.

Demnächst kaufe ich ein Einzelunternehmen. Eigentlich ist alles klar, oder?

Nein, der bisherige Inhaber meldet sein Gewerbe ab, Sie gründen ein neues Unternehmen, das ist nicht ganz unkompliziert. Bei einer GmbH dagegen bleibt die Rechtspersönlichkeit erhalten. Was Sie kaufen, sind alle Güter inklusive eines Aufpreises für die Übernahme der wirtschaftlichen Position. Bestehende Verträge gehen nicht einfach auf Sie über, sondern müssen neu geschlossen werden, oder der bisherige Vertragspartner stimmt Ihrem Eintritt in den Vertrag zu. Kunden müssen der weiteren Nutzung ihrer Daten zustimmen.

Ich möchte zunächst Anteile an einer Gesellschaft kaufen. Was muss ich unbedingt beachten?

Wichtig wäre schon mal die Höhe der Anteile und eine seriöse Bewertung. In einigen Vorschriften ist geregelt, dass es eine Dreiviertelmehrheit braucht, damit ein Gesellschafter ausgeschlossen oder die Gesellschaft aufgelöst werden kann. Also brauchen Sie mehr als 25 Prozent. Lassen Sie unbedingt den Gesellschaftsvertrag prüfen. Darin ist oft festgelegt, was bei Ausscheiden von Gesellschaftern mit deren Anteilen geschehen soll. Der Gesellschaftsvertrag sollte auch vor einem ungewollten Gesellschafterwechsel schützen, zum Beispiel durch Erbschaft.

Wie soll ich meine Nachfolge regeln, wenn ich den Betrieb einem Kind von mehreren schenke?

Zum einen sind Verfügungen zu Lebzeiten im Falle Ihres Ablebens innerhalb von zehn Jahren anfechtbar. Zum anderen geht es um die gerechte Verteilung des Vermögens. Mit der Schenkung ist in der Regel die Anrechnung auf das Erbe beabsichtigt. Die Ansprüche der potentiellen Miterben und gegebenenfalls der Pflichtteilsberechtigten bestehen weiter. Dem kann man durch eine testamentarische, vorweggenommene Erbfolgenregelung oder einen Erbvertrag unter Verzicht auf den Pflichtteil aus dem Weg gehen. Dazu sollte Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt und einem Notar beraten lassen.

Mein Chef geht in Rente und hat mich gefragt, ob ich den Betrieb übernehmen will. Welche finanzielle Unterstützung kann ich bekommen?

Ergänzend zur Hausbank bietet die Investitionsbank für Nachfolger spezielle Darlehen an. Bis zu 3 Mio. Euro können in die Finanzierung der Betriebsübernahme fließen. Unter anderem können damit Anlage- und Umlaufvermögen oder immaterielle Gegenstände erworben werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre, max. zwei Jahre sind tilgungsfrei.

Ich möchte mich selbständig machen und das Geschäft meiner Tante übernehmen. Dafür brauche ich professionelle Unterstützung. Wird eine solche Beratung gefördert?

Unternehmensberater helfen im Vorfeld einer Übernahme bei wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen. Für solche Leistungen zahlt die Investitionsbank Zuschüsse bis zu 90 Prozent (max. 5.400 Euro).

Ich habe gerade meine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt und möchte den Handwerksbetrieb meines Chefs übernehmen. Kann ich die Meistergründungsprämie nutzen?

Mit Ihrer erfolgreichen Meisterprüfung haben Sie den ersten Schritt in die Selbständigkeit gemacht. Wenn das Handwerksunternehmen in Sachsen-Anhalt liegt, unterstützt Sie das Land mit einer Meistergründungsprämie über 10.000 Euro. Wichtig: Sie müssen die Gesamtfinanzierung für die geplante Selbständigkeit nachweisen. Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel müssen mindestens 15.000 Euro betragen.

Bisher war ich im elterlichen Betrieb angestellt. In Kürze übernehme ich das Geschäft. Auf diese Führungsrolle möchte ich mich gern zusätzlich besser vorbereiten. Werden solche Seminare finanziell bezuschusst?

Betriebliche Weiterbildungen fördert die Investitionsbank mit bis zu 80 Prozent. Als Chef können Sie sich oder auch ihre Mitarbeiter schulen lassen und dafür Förderung erhalten. Wichtig: Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Anmeldung bei uns eingereicht werden.

Wie kann die Bürgschaftsbank eine Nachfolgefinanzierung begleiten?

Zur Absicherung von Krediten zur Nachfolgefinanzierung verlangen Banken und Sparkassen Sicherheiten. Sind diese nicht oder nicht ausreichend vorhanden, übernimmt die Bürgschaftsbank bei wirtschaftlich tragfähigen Vorhaben Bürgschaften und ermöglicht so die Übernahme eines bestehenden Betriebs.

Mir wurde kurzfristig eine Firma zum Kauf angeboten. Jetzt benötige ich schnellstmöglich Geld. Wie ist das möglich?

Hausbanken haben in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Express-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank zu beantragen. Innerhalb von drei Bankarbeitstagen entscheidet die Bürgschaftsbank über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft und beschleunigt so auch die Entscheidungsprozesse der Hausbank. Ein Kapitalbedarf von 250.000 Euro darf dabei nicht überschritten werden.

Bisher habe ich noch keine Hausbank gefunden, die mir eine Nachfolgefinanzierung ermöglicht. Was kann ich tun?

Die Bürgschaftsbank verfügt über ein Finanzierungsinstrument "Bürgschaft ohne Bank" (BoB), das genau hier ansetzt. Interessierte Übernehmer treten direkt mit der Bürgschaftsbank in Kontakt, die dann das Vorhaben prüft. Wird das Vorhaben als wirtschaftlich sinnvoll bewertet, erhält der Übernehmer eine Bürgschaftszusage für Kreditmittel bis 500.000 Euro. Diese dient als "Türöffner" bei Kreditinstituten und verringert gleichzeitig den Bearbeitungsaufwand der finanzierenden Hausbank.

Mir ist bekannt, dass Eigenkapital in eine Nachfolgefinanzierung eingebracht werden soll. Bisher konnte ich kein Eigenkapital aufbauen. Scheidet eine Unternehmensnachfolge aus diesem Grund für mich aus?

Nein. Es ist zwar richtig, dass i. d. R. 10 Prozent der Finanzierungssumme als Eigenkapital eingebracht werden soll, aber es gibt Möglichkeiten, das fehlende Eigenkapital zu ersetzen. So kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mit stillen Beteiligungen Geld zur Verfügung stellen, das im Rahmen der Finanzierung als Eigenkapital anerkannt wird.

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

Fax 0391 6268-110

dzieler--at--hwk-magdeburg.de

Ansprechpartner:

Handwerkskammer Magdeburg, Tel. 0391 6268-276
Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Tel. 0391 5693-198, www.magdeburg.ihk.de
Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Tel. 0800 5600757, www.ib-sachsen-anhalt.de
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt; Tel. Telefon 0391 73752-90, www.bb-mbg.de

Netzwerk Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt: www.unternehmensnachfolge-lsa.de

Unternehmensbörse: www.nexxt-change.org
Betriebsbörse der Handwerkskammer: www.hwk-magdeburg.de/betriebsboerse