Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023Lieferkettengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Lieferketten[1]gesetz (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - LkSG) ist am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021, Teil 1, Nr. 46, S. 2959-2969) veröffentlicht worden.

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 unmittelbar für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmer*innen und ab dem 1. Januar 2024 unmittelbar für Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmer*innen. Inwieweit aber auch kleinere Unternehmen und damit zahlreiche Handwerkbetriebe, die Zulieferer der unmittelbar betroffenen größeren Unternehmen sind, mittelbar betroffen sein werden, ist noch nicht genau abzusehen. Der Begriff der Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und umfasst alle Schritte, die zur Herstellung dieser erforderlich sind. Auch erfasst ist die Lieferung an den Endkunden.

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

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