EmpCo-RichtlinieNeue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen: Was Handwerksbetriebe jetzt beachten sollten
Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Handwerksbetriebe sollten deshalb prüfen, wie sie auf ihrer Website, in sozialen Medien, Flyern oder anderen Werbemitteln über Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen informieren.
Grundlage sind die europäischen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie, kurz für „Empowering Consumers“, die in Deutschland insbesondere durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wurden.
Umweltvorteile konkret statt pauschal beschreiben
Die neuen Regelungen bedeuten nicht, dass Handwerksbetriebe nicht mehr über ihre Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen informieren dürfen. Entscheidend ist vielmehr, Aussagen möglichst konkret zu formulieren und nachvollziehbar belegen zu können.
Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sollten deshalb nicht pauschal verwendet werden. Statt einen gesamten Betrieb oder eine Leistung allgemein als umweltfreundlich zu bezeichnen, sollte möglichst genau beschrieben werden, worin der konkrete Umweltvorteil besteht.
Auch ein Umweltvorteil in einem einzelnen Bereich darf nicht ohne Weiteres auf den gesamten Betrieb oder eine komplette Dienstleistung übertragen werden. Entscheidend ist, dass Umfang und Bezugsgröße einer Aussage klar erkennbar sind.
Faustregel: Nicht pauschal bewerten, sondern konkret beschreiben.
Beispiel 1
„Wir arbeiten umweltfreundlich.“
Konkreter wäre: „Unsere Werkstatt wird zu 100 Prozent mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage und einem zertifizierten Ökostromtarif versorgt.“
Beispiel 2
„Wir arbeiten nachhaltig.“
Konkreter wäre: „Wir reparieren vorhandene Bauteile, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, anstatt sie vollständig auszutauschen.“
Beispiel 3
„Unser Betrieb arbeitet klimafreundlich.“
Konkreter wäre: „Sechs unserer zehn Betriebsfahrzeuge werden elektrisch betrieben.“
Klimaneutralität, Nachhaltigkeitssiegel und Zukunftsversprechen prüfen
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Aussagen zur Klimaneutralität erforderlich. Produkt- oder dienstleistungsbezogene Aussagen, bei denen eine behauptete Klimawirkung durch die Kompensation von Treibhausgasemissionen erreicht wird, unterliegen strengen Vorgaben.
Auch Nachhaltigkeitssiegel sollten Betriebe genau prüfen. Entscheidend ist unter anderem, wer das Siegel vergibt, welche Kriterien gelten und wie deren Einhaltung kontrolliert wird. Reine Selbstzertifizierungen reichen grundsätzlich nicht aus.
Für Aussagen über zukünftige Umweltleistungen gelten ebenfalls zusätzliche Anforderungen. Weitreichende Versprechen wie eine angekündigte Klimaneutralität zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen eine belastbare Grundlage und einen nachvollziehbaren Umsetzungsplan.
Gerade für kleinere Betriebe kann es deshalb sinnvoll sein, stärker über bereits umgesetzte und belegbare Maßnahmen zu informieren, anstatt weitreichende Umweltversprechen für die Zukunft zu formulieren.
Bestehende Kommunikation systematisch prüfen: Fünf Schritte für die betriebliche Umsetzung
Die Wettbewerbszentrale empfiehlt für die praktische Umsetzung ein systematisches Vorgehen:
- bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erfassen,
- Aussagen bewerten,
- vorhandene Nachweise dokumentieren,
- problematische Aussagen anpassen oder entfernen und
- einen internen Freigabeprozess für neue Aussagen einführen.
Bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sollten also geprüft werden. Dazu gehören insbesondere:
- Website und Onlineshop
- Social-Media-Profile und Beiträge
- Flyer, Broschüren und Anzeigen
- Newsletter
- Angebote und Produktinformationen
- Verpackungen und Etiketten
- Fahrzeugbeschriftungen
- Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel
Dabei sollten auch ältere Inhalte berücksichtigt werden, wenn sie noch öffentlich zugänglich sind oder weiterhin verwendet werden.
Eine erste Prüfung können drei Fragen unterstützen: Ist die Aussage konkret? Ist sie nachweisbar? Bezieht sich der Nachweis tatsächlich auf den gesamten beworbenen Bereich?
Wichtig ist außerdem: Nachweise für Umweltangaben sollten bereits zum Zeitpunkt der Werbung vorhanden sein. Eine erst nachträglich erstellte Begründung kann eine problematische Aussage nicht ohne Weiteres korrigieren.
Beratung für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Magdeburg
Sie sind unsicher, wie Sie Umwelt- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb darstellen können oder möchten Ihre bestehende Kommunikation überprüfen?
Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Magdeburg unterstützt Mitgliedsbetriebe bei Fragen zu Nachhaltigkeit, Digitalisierung und bei der praxisgerechten Umsetzung neuer Anforderungen.
Auch der Nachhaltigkeitscheck der Handwerkskammer Magdeburg unterstützt Handwerksbetriebe dabei, eigene Nachhaltigkeitsaktivitäten strukturiert zu erfassen und konkrete Maßnahmen für den Betrieb abzuleiten.
Zum Nachhaltigkeitscheck der Handwerkskammer Magdeburg
Ausführliche Informationen zur EmpCo-Richtlinie
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen bereit. Dort finden Betriebe weiterführende Erläuterungen unter anderem zu Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln, Klimakompensation und häufigen Fragen aus der Praxis.
ZDH – Informationen zur EmpCo-Richtlinie
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine rechtliche Beratung oder Prüfung des konkreten Einzelfalls.
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