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KostBRÄG 2025Neue Vergütungssätze für Sachverständige im Handwerk ab Juni 2025

Am 10. April 2025 wurde das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 109, veröffentlicht. Mit diesem Gesetz werden umfassende Änderungen im Bereich der Vormünder- und Betreuervergütung, der Entlastung von Betreuungsgerichten sowie im Rechtsanwaltsvergütungs- und Justizkostenrecht umgesetzt.

Erhöhung der Vergütungssätze nach JVEG

Ein zentrales Element der Reform betrifft Artikel 10 des KostBRÄG 2025, mit dem das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) angepasst wird. Alle Vergütungssätze gemäß Anlage 1 zu § 9 JVEG werden linear um 9 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft unter anderem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk, deren Leistungen vor Gericht auf Basis des JVEG abgerechnet werden.

Inkrafttreten zum 1. Juni 2025

Die neuen Vergütungssätze gelten ab dem 1. Juni 2025. Betroffene Sachverständige sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen vertraut machen und ihre Honorarabrechnung entsprechend anpassen.

Angepasste ZDH-Zuordnungsliste verfügbar

Zur Unterstützung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine aktualisierte Zuordnungsliste veröffentlicht. Diese Liste hilft dabei, die neue Vergütungsstruktur korrekt auf die einzelnen handwerklichen Fachgebiete anzuwenden.

ZDH-Zuordnungsliste für Sachverständige des Handwerks (PDF-Dokument)



Ansprechperson Sachverständigenwesen:

Stefanie Winkler-Schmidt

Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-242

Fax 0391 6268-110

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