Hände schützen Koffer
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Ein Workshop informiert.Packen Sie den Notfallkoffer

Welche Dinge auf alle Fälle geregelt werden sollten, erläutert Rechtsanwalt Torsten Hallmann, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer und stellvertretender Vorsitzender der Beratervereinigung Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt in seinem auf zwei Veranstaltungen aufgeteilten Workshop „Der Notfallkoffer für Unternehmer“, den Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer Magdeburg regelmäßig anbieten.

Im ersten Teil informiert der Referent, wie ein Unternehmer erbrechtliche Gestaltungen vornehmen kann und wie man diese mit dem Gesellschaftsrecht angleicht. Im zweiten Teil wird die Möglichkeit erläutert, warum und wie man durch Eheverträge Unternehmen absichert.

Ganz wichtig: Thema Vorsorgevollmacht. Hängt ein Unternehmen stark von der Leistungsfähigkeit des Chefs oder der Chefin ab, kann bei plötzlichem Ausfall die Firma in eine existenzielle Schieflage geraten. Denn wenn der Kopf ausfällt, ist der Betrieb oft führungslos, wichtige Informationen sind nicht auffindbar, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse sind nicht mehr klar – im schlimmsten Fall ist das Unternehmen handlungsunfähig, da einfachste organisatorische Dinge nicht geregelt sind. Bei der Vorsorgeplanung geht es um die Gestaltung einer ungeplanten vorrübergehenden Nachfolgeregelung des Unternehmers für den Notfall.

„Jeder Unternehmer sollte für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann“, sagte Hallmann bei der Veranstaltung am 20. Dezember in Magdeburg. 

Zum Thema Vorsorgevollmacht verwies Hallmann auf das seit 1. Januar 2023 neue Notvertretungsrecht von Ehegatten (§ 1358 BGB), nach dem unter bestimmten Voraussetzungen Ehegatten den jeweils anderen vertreten dürfen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen - allerdings nur in Themen der Gesundheitssorge. Laut Hallmann bleibt es für Unternehmer trotzdem wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, u.a. damit der Ehegatte sofort umfassend handlungsfähig ist und den anderen in vielen Lebensbereichen vertreten kann.

„Regeln Sie für den hoffentlich nicht eintretenden Ernstfall das Wichtigste und Notwendigste. Nutzen Sie den Beginn des neuen Jahres gleich, um dieses Einfallstor zu schließen“, so Torsten Hallmann.

Ansprechperson:

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

Fax 0391 6268-110

dzieler--at--hwk-magdeburg.de

Das gehört in den Notfallkoffer:

1. Verträge
2. Vollmachten, Geschäftsunterlagen
3. Private Vollmachten (privates Vermögen, Patientenverfügung usw.)
4. Geschäftliche Vollmachten (Handlungsvollmachten wie z.B. Prokura)
5. Vollmachten über den Tod hinaus (z.B. Regelungen des Testaments usw.)
6. Grundbuchauszüge
7. Vertretungsplan
8. Passwörter, PIN-/TAN-Listen, PC-Zugang
9. Kontoübersichten
10. Nachweis der Zweit-Schlüssel-Deponierung/Nachweis von Schließfächer-Schlüsseln
11. Notfall-Anweisungen