Stand: Februar 2010Pflichtmitgliedschaft in gewerblichen Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften sind wichtigster Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie befreit den Unternehmer von Ansprüchen seiner Beschäftigten wegen Personenschadens bei schuldhaft verursachten Arbeitsunfällen.

Welche Risiken werden durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt?

  • der Arbeitsunfall,
  • der Wegeunfall,
  • die Berufskrankheit,
  • der Folgeunfall.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben stehen an erster Stelle die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. Jedes Mitgliedsunternehmen wird kostenlos versorgt mit einschlägigen

  • Unfallverhütungsvorschriften,
  • Richtlinien,
  • Sicherheitsregeln,
  • Merkblättern,
  • arbeitsplatzbezogenen Schriften.

Mitgliedschaft

Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied in der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Zuständigkeit ergibt sich aufgrund der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung um zu klären ob über die Beitragszahlung über den Arbeitnehmer hinaus für Sie als Unternehmer im Rahmen der Unternehmenspflichtversicherung Beiträge zu zahlen sind.

Anmeldung

Die Eröffnung des Unternehmens ist binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.

Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-303

Fax 0391 6268-110

pschrank--at--hwk-magdeburg.de