
Praxisfragen zu Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen
Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet, welches auch die Regelungen zur Steuerbefreiung der sog. Inflationsausgleichprämie enthält. In der Praxis führt dies jedoch zu zahlreichen Auslegungsfragen, zum Beispiel beim Kriterium der Zusätzlichkeit. Daher raten wir allen Betrieben dringend dazu, vor der Auszahlung Ihren Steuerberater zu kontaktieren, um zu besprechen, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG für die angedachte Sonderzahlung erfüllt sind.
Einzelheiten zur Inflationsausgleichsprämie finden Sie ab sofort im FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen.
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