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HinweisRückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Mit der Corona-Soforthilfe wurden Solo-Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Nun werden Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt folgt damit den Vorgaben vom Bund, Überkompensationen zu identifizieren und zurückzuführen. Ein Hinweis auf solche Prüfungen erfolgte dazu durch die IB vorab in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden.

Für die Prüfung werden in dem Zeitraum zwischen dem 22.04.2025 - 31.05.2025 Briefe an die betroffenen Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe verschickt.

Die Rückmeldung erfolgt unbürokratisch online. Hierzu hat die IB ein digitales Rückmeldeverfahren im Kundenportal eingerichtet.

Nähere Informationen zum Online-Rückmeldeverfahren finden Sie hier.