Förderung
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Erste Förderprogramme abrufbarRussland-Ukraine-Konflikt: Maßnahmepaket der Bundesregierung

Der Krieg in der Ukraine hat auch spürbare Auswirkungen auf das Handwerk in Deutschland. Fehlende Materiallieferungen und stark gestiegene Energiepreise stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen und belasten die Liquidität. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation aus.

Zur Entlastung haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium am 8. April ein entsprechendes Maßnahmenpaket für betroffene Unternehmen vorgestellt. Daraus sind nun die ersten Programme beantragbar.

KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Liquiditätssicherung

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31. Dezember 2022 über die Hausbank als durchleitendes Kreditinstitut zu beantragen.

Auf einen Blick:

  • Förderkredit für kleine oder mittlere Unter­nehmen und frei­beruflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
  • Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktions­ausfall, geschlossene Produktions­stätten oder gestiegene Energie­kosten für Anschaffungen und laufende Kosten
  • leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Banken­risikos über­nimmt die KfW

Zum Programm sowie zum KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung gelangen Sie über diesen Link.

Bürgschaftsprogramme

Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sollen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann direkt online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken oder über die Hausbank gestellt werden.

Zur Bürgschaftsbank/Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt gelangen Sie über diesen Link.