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Kosmetik- und Fußpflegesalons sowie Nagelstudios bleiben offen Sachsen-Anhalt schließt sich Corona-Eindämmungsmaßnahmen der Bundesregierung an - mit Ausnahmen

Gemäß Pressekonferenz der Landesregierung vom 29. Oktober hat Sachsen-Anhalt beschlossen, den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg bei der Eindämmung der Covid19-Pandemie weitgehend mit zu gehen.   

Laut Verordnung dürfen Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege offen bleiben, bei Einhaltung entsprechender Hygieneregeln. Es ist zu begrüßen, dass Sachsen-Anhalt in diesem Punkt einen anderen Weg einschlägt und Kosmetikstudios sowie Fußpflegesalons, die schon immer sehr hohe Hygienestandards hatten, keine Schließungen auferlegt. 

Wie angekündigt dürfen Kitas und Schulen offen bleiben. Gastronomische Einrichtungen und Sportveranstaltungen im privaten Bereich, Theater, Museen, Konzerthäuser, Gedenkstätten, Freizeitparks und Kinos müssen schließen.   

Des Weiteren sollen auch Einrichtungen, die für Kinder, Jugendliche und Senioren als wichtig erachtet werden, offen bleiben dürfen (z. B. Tierparks, Zoologische und Botanische Gärten und Rehasport), genauso wie Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen und Bibliotheken. Auch Angebote der Kinder- und Jugendarbeit dürfen Aussage gemäß ihren Betrieb aufrecht erhalten. 

Die beschlossenen Änderungen zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowie den Landesbeschluss finden Sie im  Downloadbereich. Die vollständigen Maßnahmen des Bund-Länder-Beschlusses finden Sie in hier

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur aktuellen Eindämmungsverordnung (FAQs) finden Sie unter:
ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/faq-achte-verordnung/