Steuer-Hilfspaket-Webbanner-1440x488
AdobeStock_M_Schuppich

Entlastung für BetriebeSteuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit gestiegenen Energiekosten

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht.

Die Handwerksorganisation hat bereits seit geraumer Zeit um steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit den Folgen des Krieges in der Ukraine geworben. Diese Forderungen sind nun vom BMF in seinem Anwendungsschreiben vom 5. Oktober 2022 aufgegriffen worden. Zuvor hatten bereits die Länderfinanzministerien von Niedersachsen und Hessen entsprechende Erleichterungen in Aussicht gestellt.

Insbesondere wird darüber informiert, dass

  • Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer,
  • Anträge auf Stundung oder Erlass fälliger Steuern sowie
  • Anträge auf Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen

durch die Finanzämter mit Augenmaß beschieden werden und dabei der bestehende Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausgeschöpft wird. Ferner soll über die eingehenden Anträge zügig entschieden werden.

Bei den aufgezeigten steuerlichen Erleichterungen handelt es sich nicht um länderspezifische Regelungen. Das Niedersächsische und das Hessische Finanzministerium haben lediglich per Erlass seine Finanzbeamten angewiesen, unter Ausschöpfung des gesamten bestehenden Ermessenspielraumes und mit Augenmaß eingehende Anträge auf entsprechende Erleichterungen zu bescheiden. Es ist davon auszugehen, dass auch in den anderen Bundesländern eine vergleichbare Behandlung von eingehenden Anträgen erfolgt, ohne dass öffentlich darauf hingewiesen wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf der Internetseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie im beigefügten Schreiben des BMF (siehe Downloadbereich rechts).