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UmfrageUnternehmensbefragung zum Hinweisgeberschutzgesetz – Mitmachen lohnt sich

Bitte beachten Sie: An der aktuellen Unternehmensbefragung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können ausschließlich Unternehmen teilnehmen, die mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Kleinere Betriebe sind nicht verpflichtet, können aber freiwillig interne Meldestellen einrichten.



Hintergrund: Hinweisgeberschutzgesetz seit Juli 2023 in Kraft

Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an dafür vorgesehene Meldestellen melden, vor Repressalien zu schützen.

Betriebe mit regelmäßig 50 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Für kleinere Betriebe ist die Einrichtung freiwillig möglich.

Mehr Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier:
Infos zum Hinweisgeberschutzgesetz beim ZDH



Ziel der Befragung

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie des Dienstleistungszentrums der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung durch. Ziel ist es, die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis zu evaluieren und die Belastungen für die Wirtschaft realistisch einzuschätzen.



Warum Ihre Teilnahme wichtig ist

Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei:

  • den bürokratischen Aufwand für Handwerksbetriebe sichtbar zu machen,
  • den Praxisbezug des Gesetzes zu verbessern,
  • die Interessen der Wirtschaft – insbesondere des Handwerks – einzubringen.


Ablauf der Befragung

Die Teilnahme dauert rund 20 Minuten.

Sie können den Fragebogen online ausfüllen, jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Die Befragung ist bis einschließlich 31. Oktober 2025 möglich.

Hier geht es direkt zur Onlinebefragung:

Zur Unternehmensbefragung beim Statistischen Bundesamt



Unterstützung bei Fragen

Falls Sie Fragen zur Befragung haben oder technische Schwierigkeiten auftreten, steht Ihnen das Statistische Bundesamt als Ansprechpartner zur Verfügung:

E-Mail: evaluierung-hinweisgeberschutz@destatis.de

Telefon: 

Christopher Schwitanski unter 0228 99 643 8673

Raphael Berning) unter 0228 99 643 8388