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InterviewWeiterbildung fördern lassen - Personalförderprogramme für Handwerksbetriebe

Wie die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Arbeitnehmern fördert, erklärt Qualifizierungsberaterin Kerstin Eix.

Welche Personalförderprogramme gibt es für Handwerksbetriebe?

Kerstin Eix: Die Bundesagentur für Arbeit kann, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Qualifizierung von an- und/oder ungelernten Beschäftigten oder weiterzubildenden Mitarbeitende in den Unternehmen fördern. Davon profitieren besonders kleine und mittlere Unternehmen, zum Beispiel aus dem Handwerk.

Was genau wird gefördert?

Eix: Die Weiterbildungen müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung der Arbeitsförderung, AZAV, zertifiziert sein und nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Maßnahmenummer durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, um gefördert werden zu können. Hier können dann Lehrgangskosten übernommen werden,  aber auch Arbeitsentgeltzuschuss für die durch die Weiterbildung entstehenden Ausfallzeiten gezahlt werden. Aufstiegsfortbildungen und jede Qualifizierung, zu der der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, können nicht gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Eix: Es wird immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen bei der besonders die vorhandenen Qualifikationen des Beschäftigten und deren Verwertbarkeit für den Arbeitsmarkt betrachtet werden. Hierzu empfehle ich ein individuelles Beratungsgespräch.



Die Qualifizierungsberaterin Kerstin Eix erklärt in der Mitgliederzeitung der Handwerkskammer Magdeburg, wie Weiterbildung von Arbeitnehmern gefördert werden.
Kerstin Eix / Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord

Davon profitieren besonders kleine und mittelständische Unternehmen.
Kerstin Eix, Qualifizierungsberaterin Arbeitgeberservice bei der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord 



Welche Fristen gelten?

Eix: Damit die Maßnahme pünktlich begonnen werden kann, sind eine frühzeitige Beratung und Antragstellung erforderlich bei Umschulungen idealerweise vier bis fünf Monate vorher bei Anpassungsqualifizierungen etwa ein bis zwei Monate vorab.

Was muss unbedingt beachtet werden?

Eix: Wichtig sind rechtzeitige Antragstellung, Zertifizierung des Bildungsträgers und der Weiterbildungsmaßnahme. Außerdem muss die Unterrichtsdauer bei Anpassungsqualifizierungen mehr als 120 Stunden betragen.

An wen wenden sich Handwerksbetriebe?

Eix: An ihren Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur oder die Weiterbildungsagentur Sachsen-Anhalt Nord unter der Rufnummer 0391 2572020.

Welche Best-Practice-Beispiele aus dem Handwerk können Sie nennen?

Eix: In vielen Unternehmen werden dringend Schweißer benötigt. Hier konnten wir beispielsweise schon oft mit der Förderung von Schweißerpässen behilflich sein.

Anja Gildemeister