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Was tun, wenn durch Corona eine Unternehmenskrise droht? Zwei Experten geben AntwortenWenn durch Corona die Krise droht

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie belasten auch viele Handwerksbetriebe. Doch wer früh genug einlenkt und dagegensteuert, kann sich vor gravierenden Folgen schützen. Wir haben ein Expertin aus dem Bereich des Insolvenszrechts und einen Sanierungsxperten gefragt, wie die Folgen der Krise und auch die Corona-Krise selbst am besten zu bewältigen sind.



Teil 1: "In der Krise aktiv gegensteuern"

Von Franziska Jahn, Fachanwältin für Insolvenzrecht, zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsberaterin (IFUS)

Eine Unternehmenskrise kommt nicht über Nacht, sondern kündigt sich über einen längeren Zeitraum an und durchläuft verschiedene Stadien. Die Pandemie ist ein Sonderfall: Durch die staatlichen Einschränkungen in vielen Wirtschaftszweigen geraten auch Unternehmen kurzfristig in eine Krise, die eigentlich solide aufgestellt sind.

Wie gut ein Unternehmen durch eine Krise kommt, hängt von vielen Faktoren ab. Einer davon ist der Faktor Zeit. Ohne ein rechtzeitiges aktives Gegensteuern spitzt sich die Situation weiter zu und der Handlungsspielraum wird zunehmend geringer. Der größte Fehler besteht darin, erst dann einzugreifen, wenn praktisch keine Liquidität mehr vorhanden ist. Oberste Priorität haben demnach die Stabilisierung sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens. Ein stringentes Krisenmanagement kann die Unternehmenszukunft sichern und so Arbeitsplätze erhalten.

Das bedeutet:

  • Analyse des Krisenstatus
  • Definieren von Sanierungsmaßnahmen
  • deren konsequente Umsetzung


"Viele hätten längst einen Insolvenzantrag stellen müssen."



Franziska Jahn
Fachanwältin für Insolvenzrecht

Franziska Jahn, Fachanwältin für Insolvenzrecht
Franziska Jahn, Fachanwältin für Insolvenzrecht



Zum 1. Januar 2021 sind durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechtes (SanInsFoG) weitreichende Änderungen der Insolvenzordnung in Kraft getreten, die wesentliche Änderungen der Insolvenzantragsgründe und -pflichten mit sich bringen. Nachdem die Gesetzgebung die Insolvenzantragspflicht wegen der COVID-19-Pandemie ausgesetzt hatte, gibt es seit dem 1. Januar 2021 wieder die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.



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Franziska Jahn



Um eine Insolvenzwelle zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt und mehrfach verlängert.  Die Sonderregelung war bis zum 30. April 2021 nur noch in Ausnahmefällen wirksam. In den eingeschränkten Geltungsbedingungen lag das zentrale Problem der verlängerten Aussetzung der Antragspflicht. Ich gehe davon aus, dass sich viele Unternehmen für antragsbefreit hielten, gleichwohl sie längst hätten einen Insolvenzantrag stellen müssen. Seit dem 1. Mai 2021 müssen Betriebe bei Insolvenzreife wieder einen fristgerechten Insolvenzantrag stellen - selbst dann, wenn ihre Insolvenzreife durch die COVID-19-Pandemie entstanden ist.

Die Gefahr: Wird nicht rechtzeitig ein Insolvenzantrag gestellt, steht der Vorwurf einer möglichen Insolvenzverschleppung im Raum. Dafür drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Hinzu kommt die persönliche und strafrechtliche Haftung für unrechtmäßige Zahlungen nach Insolvenzreife sowie Tätigkeitsund Gewerbeverbote.

Erhöhte Sorgfalt ist geboten: Die Dokumentation wichtiger Entscheidungen, die ständige, 24 Monate vorausschauende Planung der Liquiditätssituation sowie die genaue Beobachtung der wirtschaftlichen und vor allem finanziellen Situation des Unternehmens ist mehr denn je für alle
Geschäftsleitungen unerlässlich. Bereits bei den ersten Anzeichen einer krisenhaften Entwicklung sollten unbedingt sanierungserfahrene Berater hinzugezogen werden.



Teil 2: "In der Krise zügig handeln"

Von Ralf Glöckner, Unternehmensberater und Sanierungsexperte

Ein nachhaltiges Krisenmanagement und ein tragfähiges Sanierungskonzept basieren auf einer fundierten Analyse der Krisenursachen. Nur wenn es gelingt, die relevanten Ursachen einer Krise zu identifizieren (und nicht nur an den Symptomen zu laborieren), kann eine nachhaltige Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit eines Unternehmens gelingen. Dabei ist die Einordnung in folgende Krisenstadien anzuempfehlen: 



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Das bedrohlichste Krisenstadium ist die Liquiditätskrise, welche unmittelbar in die Insolvenzreife des Unternehmens übergehen kann, sofern keine geeigneten Sanierungsmaßnahmen getroffen werden (können).

Daher gilt es für die Geschäftsleitung, die Liquiditätszonen des Unternehmens zu kennen und jederzeit unter Beobachtung zu haben:



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Befindet sich das Unternehmen in einer Krisensituation, stellen neben rechtlichen und finanztechnischen Fragestellungen insbesondere die leistungswirtschaftlichen Aspekte den zentralen Ansatzpunkt für eine Verbesserung der Situation dar.

Die operativen Kernmaßnahmen des Sanierungsmanagements zur Sicherstellung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeiten liegen daher insbesondere in der Optimierung der Leistungswirtschaft, d.h. der ganzheitlichen Betrachtung der Wertschöpfungsketten des Unternehmens. Um dauerhaft wettbewerbsfähig zu werden und auch zu bleiben, muss ein Unternehmen in der Lage sein, renditestarke Produkte und Leistungen zu forcieren und Unprofitables zu eliminieren. Grundlage dafür stellt eine ausreichende Transparenz über die Ergebnisbeiträge einzelner Geschäftsfelder, Kundschaft, Produkte, Standorte/Filialen usw. dar. Ansonsten droht das Risiko von Fehlentscheidungen.



"Ursache in der Krise fundiert analysieren"



Ralf Glöckner
Unternehmensberater und Sanierungsexperte

Ralf Glöckner, Unternehmensberater und Sanierungsexperte
Ralf Glöckner
Ralf Glöckner, Unternehmensberater und Sanierungsexperte