Corona Test bei Flugreisen
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Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung Wissenswertes zur neuen Coronavirus-Einreiseverordnung

Am 22. Juli 2021 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie nimmt Anpassungen an den in der Coronavirus-Einreiseverordnung seit dem 13. Mai 2021 geltenden Quarantäneregelungen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vor und trat am 28. Juli 2021 in Kraft. 

Mit der neuen Verordnung werden die bei der Einreise geltenden Quarantäneregelungen der CoronaEinreiseV nach aktuellem Stand bis zum 10. September 2021 verlängert und vor allem die Vorgaben im Fall einer Absonderung bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet modifiziert. Im Übrigen sind die Beschlüsse der für den 10. August 2021 angesetzten Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten. 

Konkret sieht die novellierte Verordnung vor, dass die Quarantäneregelungen für Hochinzidenzgebiete gelten, wenn ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Quarantäne des* Reiserückkehrers*in zum Hochinzidenzgebiet eingestuft wird. Dies hat zur Folge, dass ab dem fünften Tag eine Freitestungsmöglichkeit bzw. gar keine Quarantäneverpflichtung für Geimpfte und Genesene besteht. Diese Erleichterungen gelten auch für Personen, die mit einem Impfstoff geimpft sind, für den das Robert Koch-Institut festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gemacht hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist.

Zudem endet die Quarantäneverpflichtung zukünftig vor Ablauf der vorgesehenen Quarantänedauer, wenn das betroffene Gebiet nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird.