Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk - Grundschulung

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 625,00 €

Unterricht

05.10.2026 - 10.10.2026

Montag bis Samstag 08:00-14:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 48 Std.

Lehrgangsort

Magdeburg

Weiterbildungsberatung

Weiterbildungsberatung

Tel. 0391 6268 -172/-173

weiterbildungsberatung--at--hwk-magdeburg.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 404443-0

Mit der bundeseinheitlichen Ausbildung erwerben Sie die Qualifikation, die es Fachkräften im Handwerk erlaubt, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bestimmte Arbeiten sicher und fachgerecht auszuführen, die eigentlich Fachkräften aus elektrotechnischen Berufen vorbehalten sind. Möchten auch Sie als „Nichtelektriker“ entsprechende Arbeiten „aus einer Hand“ anbieten, da diese mit Ihrem eigenen Tätigkeitsgebiet fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen, dann qualifizieren Sie sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk.

Sie werden in diesem Seminar befähigt, den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen.

Voraussetzung:  
Dieser Kurs richtet sich an Installateure aus dem SHK-Bereich.
Zugangsvoraussetzungen des Zentralverband SHK:
Meisterprüfung in einem SHK-Handwerk oder einschlägigem Beruf
Gesellenprüfung in einem SHK-Handwerk oder einschlägigem Beruf mit min. 3-jähriger Praxis in diesem Beruf

Inhalt:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, Tiere und auf Gegenstände
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Praxisnahe Messübungen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, Grundlagen „Erste Hilfe“
  • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
  • Betriebsspezifische, elektronische Anforderungen

Abschluss/Prüfung: 
Zertifikatsprüfung durch den Zentralverband SHK – Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK Handwerk“

Bitte beachten Sie: Das vom Zentralverband SHK ausgestellte Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Nach dieser Zeit ist eine Nachschulung erforderlich. Andernfalls ist die mit dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation hinfällig.