Nach langwierigen Debatten wurde entschieden, dass auch in Sachsen-Anhalt die „beschränkte Bauvorlageberechtigung“ in die Landesbauordnung eingeführt wird.
Meister des Maurer- und Betonbauer sowie Zimmerer-Handwerks und Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau dürfen nun kleinere Bauwerke (Gebäudeklasse 1 und 2 nach § 2 Abs. 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt) selbst planen und die Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen. Die Gebäude dürfen dabei eine Höhe von sieben Metern und eine Grundfläche von 400 Quadratmetern nicht überschreiten sowie maximal zwei Nutzungseinheiten aufweisen. Auch Garagen und eingeschossige Gewerbebauten sind hier einbezogen.
In Ihrer Meister- oder Technikerausbildung haben Sie bereits die notwendigen Kenntnisse dazu erworben. In diesem Seminar können Sie daran anknüpfen und erhalten noch einmal kompaktes Wissen um die kleine Bauvorlageberechtigung in der Praxis anwenden zu können.
Voraussetzung:
Sie sind Meister/-in des Maurer- und Betonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks, staatlich geprüfte/-r Techniker/-in der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau oder können einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen und möchten zukünftig Planungsunterlagen im Rahmen von Bauanträgen zur Genehmigung vorlegen.
Inhalt:
- Aktuelle Gesetzeslage
- Musterbauordnung, Bauordnungsrecht in Sachsen-Anhalt/Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt
- Bauplanung
- Voraussetzungen einer kleinen Bauvorlageberechtigung
- Leitfaden zum vollständigen Bauantrag
(Erforderliche Unterlagen für einen Antrag im baubehördlichen Genehmigungsverfahren) - Standsicherheitsnachweis und Tragwerksplanung (mit Grundlagen der Baustatik, Beton- und Stahlbetonbau, Holzbau, Mauerwerksbau und Stahlbau)
- Wärmeschutznachweis
- Baulicher Brandschutz
- Schallschutz
- Versicherungsschutz
Abschluss:
Zertifikat der Handwerkskammer Magdeburg
Kursbetreuung:
Petra Prondzinski