Petrovich-Vadim - stock.adobe.com

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen Pflicht

Workshop

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 29. Juni 2025 treten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die dazugehörige Verordnung (BFSGV) in Kraft. Sie setzen die EU-Richtlinie zu Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um und sollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben verbessern.

Die Regelungen betreffen die barrierefreie Gestaltung bestimmter Produkte wie Selbstbedienungsterminals, Smartphones und Notebooks sowie digitale Dienstleistungen im B2C-E-Commerce oder Websites, die Dienstleistungen bereitstellen (z. B. Webshops, Kontaktformulare, Terminbuchungssysteme). Somit können auch Handwerksbetriebe mit entsprechenden Angeboten betroffen sein.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind ausgenommen. Handwerksbetriebe können zudem befreit werden, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. In diesem Fall ist eine dokumentierte Bewertung erforderlich, die der Marktüberwachungsbehörde gemeldet werden muss. Die Überwachung erfolgt in Sachsen-Anhalt durch die Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

Die Aktion Mensch stellt auf ihrer Internetseite eine "Checkliste Digitale Barrierefreiheit" zur Verfügung, anhand derer Websites auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden können.

Hier geht es zur Anmeldung



Wann: 12.03.2025 um 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Wo: online (Link nach Anmeldung)

Veranstalter: Industrie- und Handelskammer Magdeburg