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E-Vergabe - aktuelle Entwicklung, Probleme aller Art und Rechtsprechung

Weiterbildungstermine

Angebot der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt

Problem:

Die Beschaffungspraxis befindet sich durch die E-Vergabe im Umbruch: Auftraggeber werden zur E-Vergabe verpflichtet, Bieter dazu, Angebote elektronisch einzureichen.

Im Oberschwellenbereich endeten die letzten Übergangsfristen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bereits vor zwei Jahren. Auch der Unterschwellenbereich ist häufig bereits zur E-Vergabe gewechselt, wird aber spätestens mit Einführung der UVgO für Liefer- und Dienstleistungen auf E-Vergabe umstellen müssen. Daher müssen sich Auftraggeber und Bieter auf die neuen Pflichten einstellen. So müssen insbesondere Vergabeunterlagen online bereitgestellt werden und Angebote müssen verschlüsselt sein.

Mit der E-Vergabe entstehen daher neue Fehlerquellen. Was ist, wenn die Unterlagen nicht abgerufen werden können, noch eine Registrierung oder gar ein Entgelt verlangt wird? Wie viele "Klicks" sind überhaupt bis zum Download der Vergabeunterlagen zumutbar? Welche Folgen hat es, wenn Angebote verspätet oder unverschlüsselt übermittelt werden? Wem sind Fehler bei dem Kommunikationsvorgang zuzurechnen? Wie ist mit Angeboten umzugehen, die über E-Mail oder einen Kommunikationskanal der E-Vergabe-Lösung eingegangen sind? Zur E-Vergabe gibt es bereits eine umfangreiche Spruchpraxis der Vergabenachprüfungsinstanzen.

Lösung:

Unser Seminar hilft Auftraggebern und Bietern beim Einstieg in die E-Vergabe. Maßstab der Veranstaltung sind Verständlichkeit und Praxisnähe. Das didaktische Konzept zeigt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass für ein Grundverständnis der E-Vergabe weder Informatik- noch Jura-Studium notwendig sind, sondern dass auch der gesunde Menschenverstand reicht. 

In der Regel wird in der E-Vergabe nämlich nur versucht, elektronisch nachzubilden, was schon für die Papiervergabe galt (z. B. Geheimwettbewerb). Mit zahlreichen Praxisbeispielen werden die typischen Problemstellungen der E-Vergabe vorgestellt und - auf der Basis aktueller Rechtsprechung - Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind willkommen!

Aus dem Inhalt des Seminars:

  • E-Vergabe i. S. d. des neuen Vergaberechts / Reichweite der Pflicht zur E-Vergabe / Übergangsregelungen / Pflichten im Unterschwellenbereich
  • Alle Unterlagen Online / Registrierungszwang und Gebühren
  • Notwendige Inhalte der Bekanntmachung / Wie viele "Klicks" bis zum Download der Vergabeunterlagen?
  • Zugang zu geänderten Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen
  • elektronische Signatur und elektronisches Siegel / Textform / Verschlüsselung
  • Wie ist ein elektronisches Angebot einzureichen?
  • Umgang mit Übermittlungsfehlern / Verspätung / fehlender Verschlüsselung
  • Bieter-Clients vs. X-Vergabe
  • Gesetzliche Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit / Reichweite und Folgerungen aus EU-DSGVO, BDSG - neu, LDSG – neu etc. / technische Möglichkeiten (Verschlüsselung, VPN u.s.w.)
  • Angebote über E-Mail oder einen Kommunikationskanal der E-Vergabe-Lösung
  • Vorinformation gemäß § 134 GWB / § 19 Abs. 1 LVG LSA über das E-Vergabeportal
  • Aktuelle Rechtsprechung und neue technische Entwicklungen

Seminarentgelt*: 200,00 €

Option: 165,00 € ab 2. Teilnehmer

Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.



Anmeldung bitte an die

Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner: Antje Poschmann
E-Mail: seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Telefon: 0391/6230-446
Fax: 0391/62 30-447

Wann: 09.03.2022 um 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo: online

Referent: Prof. Dr. Christopher Zeiss

Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt