Paragraphen in Reihe
merklicht.de - stock.adobe.com

Steuerrecht light für Unternehmer

Weiterbildungstermine

PFLANZE & ERNTE - Workshop-Reihe zur Unternehmensführung

Die Komplexität des Steuerrechts wird insbesondere dann sichtbar, wenn es um Geschenke, Einladungen zum Geschäftsessen oder die Kosten von Betriebsveranstaltungen geht. Außerdem unterliegen diese Aufwendungen einer genauen Beobachtung und Kontrolle durch die Finanzverwaltung.

Bei der steuerlichen Behandlung ist zwischen dem Leistenden und dem Empfänger zu unterscheiden. Beim Leistenden liegen ggf. beschränkt abziehbare Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG vor. Darüber hinaus hat der Leistende besondere Anforderungen an die erforderlichen Belege und Auszeichnungspflichten zu beachten, die auch umsatzsteuerlich für einen entsprechenden Vorsteuerabzug von Bedeutung sein können. Der vom Empfänger erhaltene geldwerte Vorteil ist grundsätzlich korrespondierend einer Einkunftsart zuzurechnen.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Mitarbeiter oder Geschäftspartner bewirten bzw. beschenken oder für ihre Belegschaft regelmäßig Betriebsveranstaltungen ausrichten.

Insbesondere werden die nachfolgenden Schwerpunkte besprochen:

  • Allgemeine Einordnung der Aufwendungen und deren Abzugsfähigkeit
  • Besondere Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten
  • Lohn- und ertragsteuerliche Besonderheiten
  • Pauschalierung nach § 37b EStG
  • Pauschalierung nach § 40 EStG
  • (ggf. VIP-Logen-Erlass)

Anmeldung für Handwerksunternehmen:

Betriebsberatung Handwerkskammer Magdeburg
Telefon: 0391 6268-243
per E-Mail: betriebsberatung@hwk-magdeburg.de
oder über den Button "Anmeldung" auf dieser Seite

Wann: 27.11.2019 um 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo: Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg

Veranstalter: Handwerkskammer Magdeburg und Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Anfahrtsplan: