Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

Weiterbildungstermine

Auftragsberatungsstelle

Konzept

Die Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen stellt besonders hohe Anforderungen an den öffentlichen Auftraggeber. Zahlreiche Verfahren berücksichtigen noch immer gem. dem „Billigstbieterprinzip" als einziges Zuschlagskriterium den Preis. Bekanntlich beteiligen sich große und qualitätsbewusste Wachschutzunternehmen an solchen Vergaben nicht. Prüft der öffentliche Auftraggeber jedoch inhaltlich mittels einer Wertungsmatrix die angebotenen Leistungen ab, stellen sich zahlreiche juristische Klippen in dem Verfahren, geprägt durch unzählige EU-Regelungen und EU-Rechtsprechungen. In dem Seminar zeigen wir Taktiken und Umsetzungen auf, wie angemessene Eignungskriterien, eine sinnvolle Leistungsbeschreibung, die Tarifprüfung und treffende Qualitätskriterien in einer Bewertungsmatrix umgesetzt werden können; abgerundet wird dies durch ein individuelles Vertragsstrafensystem.

Hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Qualifikation des Personals und deren Prüfung bzw. Bewertung im Rahmen der Ausschreibung können leicht zu Kollisionen mit den vergaberechtlichen Vorschriften führen. Eine saubere Trennung zwischen der Eignung der Unternehmen und dem eigentlichen Inhalt des Angebotes ist dabei unerlässlich. Jedoch wird diese strikte Trennung bei europaweiten Vergaben durch neue Regelungen aufgeweicht. Hinzu kommen die tariflichen Anforderungen, wie sie insbesondere durch die tarifvertraglichen Regelungen sowie durch die einschlägigen landesrechtlichen Vergabegesetze gestellt werden. Weiterhin gelten seit dem 18.04.2016 im Zuge der letzten Vergaberechtsreform gravierende gesetzliche Änderungen für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen.

Bei Auftragswerten von mehr als 750.000 € etwa wurden über das Instrumentarium der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im EU-Bereich weitgehende neue und zeitangemessene Möglichkeiten hinsichtlich der Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen geschaffen, sofern diese vom Regelungsbereich (§ 130 GWB i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU) erfasst sind.

Vor allem die Möglichkeit, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV) durchzuführen, eröffnet der Vergabestelle weiteren Gestaltungsspielraum - etwa in Bezug auf die Umsetzung innovativer Sicherheitsaspekte, Kostenreduzierung oder Personaleinsparung.

Im Rahmen der Seminarveranstaltung werden diese sowie weitere typische Problemfelder bei der Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere unter Berücksichtigung der DIN 77200:2017 und des Bestbieterprinzips, praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert.

Das Seminar vermittelt somit die erforderlichen Kenntnisse für eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung von bzw. Beteiligung an Ausschreibungen von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen.

Seminarentgelt:  250,00 € (einschl. Seminarunterlagen und Pausenversorgung)
Option: 220,00 € ab dem 2. Teilnehmer

Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Anmeldungen bitte an die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin: Antje Poschmann
E-Mail seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Tel. 0391 6230-446, Fax 0391 6230-447

Wann: 27.08.2019 um 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt (Haus C, Raum 105/107), Turmschanzenstr. 25, 39114 Magdeburg

Referenten:

  • Rechtsanwalt Jacob Scheffen, geschäftsführender Gesellschafter, Rechtsanwalt und Partner bei CLP Rechtsanwälte Gith, Weßling & Partner mbB
  • Roland Hasenjürgen, Management Consultant und Leiter Strategieplanung der Security Assist GmbH, Dortmund; unabhängiger Sicherheitsberater mit dem Schwerpunkt Sicherheitsdienstleistungen

Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt

Anfahrtsplan: