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Wenn das Finanzamt plötzlich in der Tür steht - unangekündigte Kassennachschau und GoBD

Sonstige Veranstaltungen

Bedeutung, Verfahrensdokumentation, Prüfung & mehr zur unangekündigten Kassennachschau

Ob Friseur, Bäcker, Fleischer, Juwelier, Augenoptiker oder Schuhmacher - seit dem 1. Januar 2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern. Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf die Kassenunterlagen. Darüber hinaus gelten seit dem 1. Januar 2015 die Grundsätze ordnungsgemäßer digitaler Buchführung (GoBD). Betroffen von den GoBD sind nicht nur bilanzierungspflichtige Unternehmen, sondern alle Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen, das heißt auch Einnahmen-Überschuss-Rechner, wie Kleinstunternehmen und die meisten Freiberufler.

Die Finanzverwaltung richtet ihren Fokus weiterhin verstärkt auf elektronische Kassensysteme. Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben. Kassensysteme, die weder Einzeldaten noch Journale digital speichern können oder keine Exportmöglichkeiten bieten, dürfen seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr eingesetzt werden. Die Finanzverwaltung prüft die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Die Kassennachschau seit dem 1. Januar 2018 ist unangekündigt - Grund genug, sich und seine Mitarbeiter auf diesen Moment vorzubereiten. Zudem zeigen die ersten Erfahrungen, dass die Betriebsprüfer ihren Fokus verstärkt auf die Verfahrensdokumentation legen. Darauf sollten Unternehmen ebenfalls vorbereitet sein.

Interessierte Mitgliedsbetriebe sind eingeladen, sich am 25. September 2019 von 15:00 - 17:00 Uhr im Innovations- und Gründerzentrum Wernigerode, Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode zu diesem Thema zu informieren. Referenten werden Stefan Weimann von der DATEV eG und Steuerberater Robert Kühnel sein.

Folgende Themen werden unter anderem umfassend erläutert:

  • Was bedeutet "unangekündigte Kassennachschau"?

  • Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten archiviert werden?

  • Was ist eine Verfahrensdokumentation und was muss bei der Erstellung beachtet werden?

  • Wie geht der Prüfer vor?

  • Wie kann der steuerliche Berater bereits unterjährig mittels einer Datenanalyse auf kritische Sachverhalte hinweisen?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir bitten um verbindliche Anmeldung.

Anmeldungen bitte an:
Cornelia Strümpel
Telefon: 0391 6268-243
per E-Mail: betriebsberatung@hwk-magdeburg.de
oder über den Button "Anmeldung" auf dieser Seite.

Wann: 25.09.2019 um 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Wo: Innovations- und Gründerzentrum Wernigerode, Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode

Referent: Stefan Weimann, DATEV eG

Veranstalter: Handwerkskammer Magdeburg in Kooperation mit DATEV, der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und der IHK Magdeburg

Anfahrtsplan: