
Beratung zur Ausbildung von Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung
Inklusive Ausbildung bedeutet, dass Menschen unabhängig von ihrer Beeinträchtigung/ Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben und somit auch eine Berufsausbildung absolvieren können.
Damit dies gelingen kann, steht allen Ausbildungsbeteiligten ein vielseitiges Repertoire an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, welche in diesem Clip auf der Internetseite www.ueberaus.de kurz vorgestellt werden.
Es gilt aus gesetzlicher Sicht folgende Einteilung von Behinderungen:
Menschen mit Behinderung arbeiten in fast allen Berufen und in sämtlichen Qualifikationsstufen. Und doch werden sie oft unterschätzt: die schwerbehinderten Beschäftigten im Handwerk – ein wichtiges Fachkräftepotenzial für Betriebe mit klaren Vorteilen für das Unternehmen. Erkennen und nutzen Sie das Potenzial und gehen Sie innovative Wege in der Personalpolitik.
Betriebliche Ausbildungsformen
Es existieren verschiedene Möglichkeiten Menschen mit einer Behinderung auszubilden. Grundsätzlich bilden die rechtliche Grundlage für alle anerkannten betrieblichen Ausbildungsberufe das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) sowie die einzelnen Ausbildungsordnungen. Vorrangiges Ziel der Berufsausbildung für behinderte Menschen ist die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Dabei sind jedoch die besonderen Verhältnisse der behinderten Menschen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer der Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, z. B Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen.
Der Nachteilsausgleich soll lediglich die Chancengleichheit der benachteiligten Prüflinge im Vergleich zu den anderen Prüflingen gewährleisten. Die Prüfungsanforderungen dürfen dadurch qualitativ nicht verändert werden. Der Nachteilsausgleich betrifft daher nicht die inhaltlich-fachlichen Anforderungen, sondern ausschließlich die Rahmenbedingungen der Prüfung.
Der Berufsausbildungsvertrag ist in die Lehrlingsrolle einzutragen, sodass bereits bei Lehrbeginn entsprechende ärztliche Atteste im Hinblick auf eine Optimierung der Ausbildung vorliegen sollten. Insbesondere bei der Anmeldung zur Prüfung sollten die Prüfungsmodalitäten möglichst frühzeitig mit den zuständigen Ausschüssen abgeklärt werden.
Weiterführende Informationen zur Gewährung besonderer Hilfen
Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich
Ihr Ansprachpartner:
Handwerkskammer Magdeburg Fotoatelier Mentzel
Fax 0391 6268-110
rschmidt--at--hwk-magdeburg.de
Aktuelle Ausbildungsregelungen nach § 42 r HWO bzw. nach § 66 BBiG der HWK Magdeburg:
- Autofachwerker (+ Änderungsverordnung von 2004)
- Hochbaufachwerker
- Fachpraktiker Maler und Lackierer
- Fachpraktiker für Metallbau
- Fachpraktiker für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker im Gebäudereinigerhandwerk
Die Voraussetzung für die Fachpraktikerausbildung im Ausbildungsbetrieb ist, dass der zuständige Ausbilder über eine sogenannte Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder (ReZA) verfügt.
Die Rahmenregelung sieht vor, dass vom Erfordernis des Nachweises dieser Zusatzqualifikation bei Betrieben abgesehen werden kann, wenn die Qualität der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist, z.B. durch im Betrieb vorhandene praktische Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung oder die Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung bzw. geeignete Personen außerhalb des Betriebes.
Betriebe als Kooperationspartner
Zudem gibt es für Betriebe die Möglichkeit im Rahmen der außerbetrieblichen Ausbildung als Kooperationspartner zur Verfügung zu stehen und die fachpraktischen Anteile der Ausbildung zu übernehmen bzw. zu ergänzen.
Beratung zu finanziellen Hilfen bei der Einstellung, Ausbildung und Weiterbildung für Menschen mit Behinderung:
Betriebliche Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen:
Begleitete betriebliche Ausbildung
Beispiele gelungener betrieblicher Inklusion:
Gebäudereiniger Zehm Vertrieb und Service GmbH, Magdeburg
Axel Klebs, Kraftfahrzeugmechaniker, Magdeburg
Ulrike Germershausen-Schmidt und Stiv Germershausen GbR, Staßfurt
Sabine Wölfert
Ausbildungsberaterin
Fax 0391 6268-110
swoelfert--at--hwk-magdeburg.de