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Wichtige HinweiseCorona-Hilfen

Das Land Sachsen-Anhalt setzt Zahlungsaufforderungen für Corona-Soforthilfen vorerst aus. Die Handwerkskammer Magdeburg empfiehlt, vorsorglich trotzdem die Rückmeldung vorzunehmen bzw. eine Fristverlängerung zu beantragen, da vom Bund noch keine verbindliche Auskunft erteilt wurde!

Auf der Homepage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. heißt es: "Das Land Sachsen-Anhalt folgte mit dem gestarteten Rückmeldeverfahren den verbindlichen Vorgaben vom Bund, alle bewilligten Corona-Soforthilfen zu überprüfen. Eine Vielzahl von Rückmeldungen veranlassen das Land sich beim Bund für faire Lösungen einzusetzen. Dies geschieht gemeinsam mit anderen Bundesländern. So lange diese Gespräche mit dem Bund nicht abgeschlossen sind, müssen Unternehmen vorläufig keine Rückzahlungen leisten."

Damit reagiert das Land auf Äußerungen u.a. der Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg, die am 24. Juni einen rechtssicheren und sozial gerechten Weg zur Rückabwicklung der Corona-Soforthilfen forderte.

Für die Prüfung wurden im Zeitraum vom 22.04.2025 bis 31.05.2025 Briefe an die betroffenen Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe verschickt.

Die Rückmeldung erfolgt unbürokratisch online. Hierzu hat die IB ein digitales Rückmeldeverfahren im Kundenportal eingerichtet.

Nähere Informationen zum Online-Rückmeldeverfahren finden Sie hier.

Hintergrund: Mit der Corona-Soforthilfe wurden Solo-Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Nun werden Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt folgt damit den Vorgaben vom Bund, Überkompensationen zu identifizieren und zurückzuführen. Ein Hinweis auf solche Prüfungen erfolgte dazu durch die IB vorab in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden.

 

Online und unbürokratisch

 Zum Online-Rückmeldeverfahren