
Praxis Datenschutz zur Unterstützung von Dienstleistungbetrieben der Körperpflege, die ab 4. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen.Erhebung von Kundendaten in Kosmetik- und Friseursalons
Friseure und Kosmetiker werden am 4. Mai 2020 ihre Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in diesem Zusammenhang Corona-bedingte Anforderungen an die Tätigkeitsausübung des Friseurhandwerks aufgestellt.
Darunter zählt auch die Erhebung von Kundendaten und deren Weiterleitung an die Gesundheitsämter zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten. Wie sich diese Anforderungen datenschutzrechtlich verhalten sind und sie in der Praxis umgesetzt werden können, erläutert das unter im Downloadbereich befindliche Praxis Datenschutz. Ebenda finden Sie ein Muster Informationsblatt für Friseurkunden.
Das Informationsblatt kann für Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege als Beispiel dienen und angepasst werden:
- Frisöre und Barbiere
- nichtmedizinische Massage- und Fußpflegepraxen
- Nagelstudios
- Kosmetikstudios
Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-242
Fax 0391 6268-110