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HinweisNeue Pflicht bei SEPA-Überweisungen: Empfängerprüfung ab 05.10.

Ab dem 5. Oktober gilt im gesamten Euro-Zahlungsraum eine neue Sicherheitsregel:

Banken müssen vor jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen. Wenn die Angaben nicht genau passen, kann die Zahlung verzögert, abgelehnt oder nur noch auf eigenes Risiko freigegeben werden. Dahinter steckt eine neue EU-Verordnung - "Verifikation of Payee".

Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Rechnungsstellung und Stammdatenpflege werden also noch wichtiger.  Von der neuen Verordnung betroffen sind alle Unternehmen und Privatpersonen. 

Je früher Sie die Daten angleichen und das Vorgehen intern klären, desto sicherer laufen Ihre Zahlungen weiter.

Mehr Informationen zur Empfängerprüfung (VoP)