Der digitale Rundstempel unterstützt die papierlose Bearbeitung und die digitale Signatur- bzw. Dokumentenprozesse bei Gutachten.
SachverständigenwesenNeuer digitaler Rundstempel für Sachverständige erleichtert Gutachten
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können Gutachten zunehmend vollständig digital erstellen und einreichen. Ein wichtiger Baustein dafür ist der neue digitale Rundstempel, den Handwerkskammern für ihre Sachverständigen herausgeben. Grundlage ist die Sachverständigenordnung, die es ermöglicht, statt eines physischen Rundstempels eine identische, unveränderbare digitale Bilddatei zu verwenden – passend für die rein digitale Gutachtenerstattung.
Digitale Bilddatei statt Holzstempel: Das ändert sich für Sachverständige
Nach der Sachverständigenordnung können Sachverständige bei ihrer Tätigkeit entweder
- einen Rundstempel (physisch, z. B. aus Holz) oder
- eine hiermit identische, unveränderbare Bilddatei nutzen.
Der digitale Rundstempel unterstützt damit besonders die papierlose Bearbeitung und die digitale Signatur- bzw. Dokumentenprozesse bei Gutachten.
Bundesweit einheitliches Erscheinungsbild
Mit der Einführung der digitalen Version wurde das Stempeldesign gleichzeitig vereinheitlicht. Ziel ist ein bundesweit einheitliches Erscheinungsbild für Holz- und Digitalstempel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk. Bereits bei den physischen Stempeln gab es detaillierte Vorgaben zu Form und Abmessungen, an denen sich auch die digitale Variante orientiert.
Interesse an der öffentlichen Bestellung als Sachverständige oder Sachverständiger?
Wenn Sie überdurchschnittliche Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrung in Ihrem Gewerk mitbringen und eine neue berufliche Herausforderung suchen, kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen der nächste Schritt sein. Sachverständige erstellen unabhängige, fachlich fundierte Gutachten und tragen damit wesentlich zur Klärung technischer und handwerklicher Fragestellungen bei.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Aufgaben und dem Weg zur öffentlichen Bestellung finden Sie auf der Website zum Sachverständigenwesen.
Ansprechperson:
Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-242
Fax 0391 6268-110