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Handwerkskammer Magdeburg

Mehr als nur GutachtenerstellungSachverständiger werden

Sie sind Experte in Ihrem Gebiet?
Sie sind an verantwortungsvollen Aufgaben interessiert?
Sie sind zuverlässig und können unparteiisch sein?



Dann werden Sie Sachverständiger!

Als Sachverständiger werden Sie beauftragt, Waren, Leistungen oder Preise von Handwerkern fachlich, objektiv und unabhängig zu bewerten bzw. zu begutachten.

Außerdem können Sie als Sachverständige zu einem Konflikt geholt werden – zum Beispiel, wenn Meinungen zweier Parteien auseinandergehen. Ein objektiv fachliches Gutachten eines Sachverständigen stellt dabei eine wichtige Rolle für das Konfliktende dar.
Potenziell werden Sie von Gerichten, Handwerkern oder Verbrauchern beauftragt.

Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk

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Die Vereidigung durch die Handwerkskammer stellt sicher, dass Sie als Sachverständige Ihre Gutachten unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Nach der Vereidigung haben Sachverständige die Verpflichtung zur Weiterbildung. Welche Seminare, Ihr Knowhow sinnvoll ausbauen, erklärt die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld im nächsten Video.

Weiterbildung für Sachverständige im Handwerk

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Beispiel für eine gerichtliche Sachverständigentätigkeit

Der Sachverständige soll dazu Stellung nehmen, ob das Verlegen der Fliesen fach- und sachgerecht erbracht worden ist. Für den Fall, dass der Sachverständige unterschiedliche Fugenbreiten feststellen sollte, wird er gebeten, darzulegen, inwieweit die Fugenbreiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Des Weiteren wird der Sachverständige gebeten, zur Frage der Verfärbung des Fugenmörtels Stellung zu nehmen.

Streitende Parteien können von vornherein einen Sachverständigen gemeinsam damit beauftragen, in gesprächsleitender Weise eine Streitbeilegung vorzubereiten. In dem Fall besteht der Auftrag nicht in der Gutachtenerstellung, sondern in der Gesprächsleitung (im Sinne eines Mediationsauftrags).

Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die zuständige Handwerkskammer ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) in Verbindung mit §§ 36, 36a Gewerbeordnung (GewO).
Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Magdeburg regelt die Voraussetzungen, die von den Bewerbern und Sachverständigen erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden.

Mehr darüber können Sie in der aktuellen Sachverständigenordnung nachlesen:



Sind Sie neugierig geworden?

Sie sind an einer Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Handwerk interessiert? Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin Frau Stefanie Winkler-Schmidt und erhalten alle Informationen zur Bewerbung und zum Bestellungsverfahren.



FAQ

Im Grunde ja. Ein Sachverständiger sollte in der Handwerksrolle eingetragen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dennoch möglich, dass eine sogenannte "Eintragungsfähigkeit" ausreicht, die Rolle eines Sachverständigen zu übernehmen. Dabei ist ein Nachweis erforderlich, dass grundsätzlich eine Berechtigung zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks besteht. 
Ja, das ist mit einer Freistellungserklärung Ihres Arbeitgebers möglich.
Die Kosten für das Bestellungsverfahren setzen sich wie folgt zusammen:
  • rechtskundliche Schulungen
  • fachkundliche Überprüfung beim Fachverband 
  • für die Vereidigung selbst 
Insgesamt bitten wir Sie mit mindestens 2.500 Euro zu rechnen. 
Nein, Altersgrenzen gibt es bei uns nicht. Allerdings müssen Sie über Folgendes verfügen:

  • ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Unparteilichkeit
  • Unabhängigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
Ja, ein polizeiliches Führungszeugnis ist bei uns während des Bewerbungsprozesses einzureichen.
Ja, die überdurchschnittliche Fachexpertise wird durch Probegutachen und/oder schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgenommen werden.
 






Ansprechperson:

Stefanie Winkler-Schmidt

Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-242

Fax 0391 6268-110

swinkler-schmidt--at--hwk-magdeburg.de



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Zeichen für den Sachverstand (IfS)
Öffentliche Bestellung und Vereidigung - Gütesiegel für Sachverstand:

Gütesiegel für Sachverstand2023