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Novemberhilfe beantragen

Seit 25. November können von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe bei der Bundesregierung die sogenannte „Corona-Novemberhilfe“ beantragen. Diese außerordentliche Wirtschaftshilfe umfasst ein Volumen von ca. 15 Mrd. Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. 

Die „Novemberhilfe“ umfasst einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im Jahr 2019. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können bis zu 5.000 Euro eigenständig ohne Hilfe eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers beantragen. Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen an Firmen sowie Soloselbstständige fließen. 

Detailinformationen zur Antragsberechtigung, der Förderhöhe und der Antragstellung erfahren Sie hier sowie in unserer Rubrik Finanzhilfen.

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

Fax 0391 6268-110

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