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Corona-HilfenSoforthilfe schnellstmöglich zurückmelden

Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe in Sachsen-Anhalt sollten schnellstmöglich einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vornehmen und bis spätestens 30. November an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt melden. Die Betriebe hatten im Frühjahr dazu Post erhalten. Wer auch diese Frist versäumt, muss mit einem Vollwiderruf rechnen ohne die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Erleichterungen.

IB-Vorstand Marc Melzer: „Niemand soll aufgrund von Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe nachträglich in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Im Rahmen der zwischen Land und Bund vereinbarten Möglichkeiten setzen wir auf zeitliche Flexibilität und Rückzahlungserleichterungen.“

Unberührt von den erreichten Erleichterungen bleibt aber das bisherige vom Bund vorgegebene Verfahren weiterhin gültig. Dies umfasst auch die Festlegung, dass ein Unternehmerlohn nicht berücksichtigt werden kann. Bundeseinheitliche Vorgaben und die notwendige Gleichbehandlung aller Bundesländer sind dafür ausschlaggebend.

Die FAQs zu den Erleichterungen sowie Härtefallregelungen mit allen Details sind auf der Internetseite der IB aufgeführt. 

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