Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickTechnischer Modellbauer (m/w/d)
Als technische Systemplanerin oder technischer Systemplaner stellst du Bau- und Montagepläne her: Technische Bauteile, Leitungen, Belüftungssysteme – beim Bau eines neuen Gebäudes trägst du alle systemrelevanten Elemente und Informationen zusammen und vereinst diese Daten in einem maßstabsgerechten Fertigungsplan. Mit deinen Zeichnungen sorgst du für die Grundlage, nach der die Monteur/-innen bauen. Hier kannst du dich auf Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik oder elektrotechnische Systeme spezialisieren.
Ausbildungsdauer: 42 Monate
Fachrichtungen:
- Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- Stahl- und Metallbautechnik
- Elektrotechnische Systeme
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
Die Ausbildungsvergütung ist abhängig von der jeweiligen Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes.
Fällt ein Ausbildungsbetrieb in den Anwendungsbereich mehrerer Tarifverträge (sog. Mischbetrieb), ist der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Abschlusses im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. (§4a TVG).
Weitere Hinweise zur Höhe der Ausbildungsvergütung finden Sie hier.
Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen sowie zum Azubi-Ticket.
Berufsbildende Schulen "Otto von Guericke" Magdeburg
Internet: www.bbsovg-magdeburg.de
E-Mail: sekretariat@bbsovg-magdeburg.de
Telefon: 03 91 53215-12
Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik:
Gestreckte Prüfung Teil 1: 30 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 70 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 1: 30 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 70 Prozent
Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik:
Gestreckte Prüfung Teil 1: 25 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 75 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 1: 25 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 75 Prozent
Fachrichtung Elektrotechnische Systeme:
Gestreckte Prüfung Teil 1: 30 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 70 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 1: 30 Prozent
Gestreckte Prüfung Teil 2: 70 Prozent
Die Gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, wobei im 1. Teil eine prozentuale Anrechnung des Ergebnisses auf die Abschlussprüfung erfolgt.
Prüfungstermine/Prüfungsausschüsse:
Die aktuellen Prüfungstermine sowie die zuständigen Prüfungsausschüsse finden Sie hier.
Urlaub gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz/Bundesurlaubsgesetz
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
keine Beschlusslage